Region. In dem Strafverfahren gegen den 33-jährigen Angeklagten R. Z. wegen Totschlags hat die 13. große Strafkammer - Schwurgericht- den Beginn der Hauptverhandlung auf Dienstag, den 30. November im Landgericht Hannover festgesetzt. Dem Angeklagten wird versuchter Totschlag des Nebenklägers N. M. und Totschlag des Getöteten A. N. vorgeworfen. .
Am 3. Juni 2021 soll es zwischen den Insassen eines Porsche Cayenne, dem Getöteten und dem Nebenkläger N. M. sowie dem Angeklagten als Fahrer eines Mercedes an einer Ampelkreuzung in Hannover zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Nach dem Inhalt der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Nebenkläger N. M. als Beifahrer aus dem Porsche ausgestiegen sein und mit einer Holzlatte auf das Fahrzeug des Angeklagten eingeschlagen haben, um den Angeklagten zum Aussteigen zu bringen. Daraufhin soll der Angeklagte zweimal mit einer Pistole auf den Nebenkläger geschossen haben, der geflüchtet und nicht verletzt worden sei. Sodann soll der Angeklagte durch das geöffnete Fahrerfenster des neben ihm haltenden Porsche Cayenne auf den Fahrer A. N. geschossen haben, der aufgrund einer Schussverletzung noch vor Ort verstorben sei.
Es sind 13 Fortsetzungstermine geplant, die sich bis in den März 2022 ziehen. Es wird vom Gericht darauf hingewiesen, dass für den Angeklagten bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.