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Mit Beschluss vom 26. November hat die 18. Große Strafkammer das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover Stefan Schostok sowie gegen den ehemaligen Personaldezernenten Harald Härke und den ehemaligen Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters Frank Herbert eröffnet.
Der Beschluss ist den Verteidigern der Angeklagten vorab per Fax bekannt gemacht worden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover vom 17. April legt den drei Angeklagten Untreue im besonders schweren Fall bzw. die Anstiftung hierzu zur Last:
Zwischen April 2015 und Mai 2018 soll der Angeklagte Härke dem Angeklagten Herbert auf dessen Drängen hin eine beamtenrechtswidrige Gehaltszulage von monatlich etwa 1.300 Euro gewährt haben. Der Angeklagte Schostok soll dies spätestens seit April 2017 gewusst, die Zahlungen aber nicht unterbunden haben. Insgesamt soll der Landeshauptstadt Hannover so ein Schaden von rund 49.500 Euro entstanden sein.
Darüber hinaus soll der Angeklagte Härke dem ehemaligen Direktor der städtischen Feuerwehr Claus Lange zwischen August 2015 und Mai 2018 eine rechtswidrige monatliche Gehaltszulage von etwa 400 Euro gewährt haben. Der Gesamtbetrag von 14.600 Euro soll bereits an die Landeshauptstadt Hannover zurückgezahlt worden sein.
Mit dem Eröffnungsbeschluss hat die Kammer dem Grunde nach einen hinreichenden Tatverdacht bejaht, den die Strafprozessordnung für die Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung voraussetzt. Die Eröffnung erfolgt allerdings mit der Einschränkung, dass jedenfalls durch den Angeklagten Schostok kein Vermögensverlust großen Ausmaßes verursacht worden sein soll: In dem Zeitraum zwischen seiner - nach Aktenlage belegbaren -Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Zahlungen Ende Oktober 2017 und deren Einstellung im Mai 2018 soll nur ein Teil des Gesamtschadens entstanden sein. Der so errechnete Betrag liegt deutlich unterhalb der Schwelle von 50.000 Euro, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herangezogen wird.
Darüber hinaus hat die Kammer den Sachverhalt auch insoweit anders als die Staatsanwaltschaft gewürdigt, als sie bezüglich des Angeklagten Härke einen hinreichenden Tatverdacht für jeden Fall der wiederholten Genehmigung der Zulagenzahlungen (insgesamt sieben Fälle) annimmt. Die Anklage geht diesbezüglich von nur zwei Fällen aus.
Ebenso wie die Staatsanwaltschaft geht die Kammer nach vorläufiger Würdigung davon aus, dass alle drei Angeklagten infolge eines Missbrauchs ihrer Amtsträgerstellung wegen Untreue im besonders schweren Fall hinreichend tatverdächtig sind. In Bezug auf den Angeklagten Schostok weist die Kammer jedoch darauf hin, dass die Annahme eines solchen Missbrauchs in Anbetracht des ihm vorgeworfenen Unterlassens rechtlich nicht zwingend erscheint.
Dies gilt nach Auffassung der Kammer auch für die Frage, ob der Angeklagte Herbert seine vermeintlichen Gehaltsforderungen unter Ausnutzung seines Amtes durchzusetzen versuchte. Ob und inwieweit es wegen der bisher nur vorläufig und nach Aktenlage geprüften Tatvorwürfe am Schluss der mündlichen Hauptverhandlung zu einer Verurteilung kommt, bleibt der gerichtlichen Würdigung der nunmehr durchzuführenden Beweisaufnahme vorbehalten. Hierbei werden etwaige Einlassungen der Angeklagten ebenso zu berücksichtigen sein wie die Auswertung von Zeugenaussagen und sämtlicher relevanter Unterlagen und Dokumente.
Der Prozessauftakt findet am 10.Dezember um 9 Uhr in Saal 127 statt. Weitere Hauptverhandlungstermine sind für den 18. Dezember, 7. Januar 2020, 22.Januar, 18. Februar und 3. März jeweils um 9 Uhr bestimmt worden.