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Rahmenhygieneplan für Schulen in Corona-Zeiten

Region.

Das Kultusministerium hat den „Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht und allen Schulen des Landes zugeschickt. Dieser Rahmenhygieneplan ist gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt entstanden.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Die Schul- und Hygieneexperten des Landes und die Vertreter der für die Umsetzung vor Ort zuständigen Schulträger haben damit gemeinsam einen wichtigen Baustein für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs geliefert. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich.“

Auf zehn Seiten werden Hygienemaßnahmen für Klassenräume und die Sanitärbereiche ebenso erörtert, wie die Gültigkeit der Abstandsregelungen im Unterricht und in den Pausen unterstrichen. Im Unterricht müssen die Tische so gestellt werden, dass ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern gewährleistet ist. Zudem ist die Schülerzahl auf nicht mehr als 16 zu begrenzen. Als Orientierung gilt bei der Klassenbildung daher, dass lediglich die Hälfe der Ausgangsklasse unterrichtet wird („halbe Klassen“). Partner- und Gruppenarbeit dürfen nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen. 

Auch in den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn respektive unmittelbar nach Unterrichtsschluss muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden, heißt es im „Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Corona Schule“.

„Mit dem Rahmenhygieneplan geben wir den Schulleitungen ein praxistaugliches Werkzeug und eine Orientierung beim schrittweisen Wiederhochfahren an die Hand. Er betont auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten“, so Niedersachsens Kultusminister. „Der Rahmenhygieneplan ist die Grundlage für das Durchführen von Prüfungen und Unterricht unter Corona-Bedingungen. Gesundheit schützen, Infektionen verhindern, Hygiene gewährleisten stehen auf unserer Prioritätenliste. Die notwendige Unterstützung der Schulträger ist zudem zugesagt, auch das ist ein gutes wie notwendiges Signal an Schülerschaft, Schulleiter und Lehrkräfte“, erläutert Tonne.

Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) können in den Pausen getragen werden. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen.

Am kommenden Montag, 27. April 2020, beginnt die behutsame Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Abschlussklassen mit Präsenzunterricht in den allgemein und berufsbildenden Schulen mit einer Phase der Vorbereitung auf die Abiturprüfungen sowie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I. Diese Vorbereitungszeit trotz Corona-Krise ergibt sich durch die Verschiebung der Abschlussprüfungen: Der erste Haupttermin für die schriftliche Abiturprüfung steht am 11. Mai 2020 im Fach Geschichte an. Die schriftlichen Abschlussprüfungen zum Erwerb des Förderschulabschlusses Lernen, des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses und des erweiterten Sekundarabschlusses I finden vom 20. bis 28. Mai statt.