Hemmingen.
In seiner April-Sitzung hat sich der Verwaltungsausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Eltern die Kindertagesstätten- und Kindertagespflegegebühr taggenau zu erstatten, wenn eine Schließung über den Zeitraum von einer Woche hinaus erfolgen muss. Für die Notbetreuung hingegen, wären die Gebühren taggenau zu erheben.
Diese Empfehlung würde eine Satzungsänderung erfordern, über die der Rat während seiner Sitzung am Donnerstag entscheiden wird.