Anzeige
Anzeige
Anzeige

Religiöse Schriften im KGS-Unterricht verteilt

Symbolfoto

Wennigsen.

An der KGS in Wennigsen sind am Montag Bibeln verteilt worden. Verantwortlich dafür ist nach Bestätigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde der Gideonbund. Die Eltern einiger Schüler fanden das unangemessen, es sei sogar Unterricht dafür ausgefallen. Während die Schulleiterin sich nicht äußern wollte, wiegelt die Landesschulbehörde ab: alles in Ordnung.

Durch den Blick auf den Vertretungsplan waren die Eltern auf die Veranstaltung aufmerksam geworden. Ein Vater: "An der erklärtermassen staatlichen und nichtkonfessionellen Schule hat es Unterrichtsausfälle gegeben. Eingriffe in den regulären Unterricht, um dem Gideonbund, einer umstrittenen evangelikalen Vereinigung aus den USA, Zutritt zu den Schülern zu verschaffen. Zweck der Übung war gemäß dem Selbstzweck dieses Bundes, die Missionierung der Schüler durch die Verteilung kostenloser Bibeln. Ich würde gern mal wissen, was los wäre, wenn der Koran verteilt würde." Die Eltern hätten von dem Besuch nichts im Vorfeld erfahren.

KGS-Schulleiterin Birgit Schlesinger reagierte kurz und knapp auf eine Anfrage der Redaktion zu dem Sachverhalt: "Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle". Die Antwort kam prompt von der Pressestelle der Landesschulbehörde: "Schulen können Mitgliedern des Gideonbundes erlauben, im Rahmen des Religionsunterrichts Bibeln an Schülerinnen und Schüler, die explizit eine Bibel wünschen, zu verteilen, sofern es sich um eine Ausgabe des revidierten Luthertextes von 1984 ohne weitere Texte, Vorworte, etc. handelt. Zugleich darf der Vertreter des Gideons nur im Beisein der Religionslehrkraft eine kurze Einführung geben und hat sich während der Religionsstunde einer kritischen Auseinandersetzung und den Fragen der Schülerinnen und Schüler sowie der Religionslehrkraft zu stellen. Die Bibel darf frühestens in einem Religionsunterricht ab der 5. Klasse der allgemein bildenden Schulen verteilt werden. Eine Verteilung von Bibeln in einem anderen Unterricht oder außerhalb von Unterricht auf dem Schulgelände kommt nicht in Betracht. Soweit uns bekannt, hat die KGS Wennigsen diese Vorgaben eingehalten. Es war den Schülerinnen und Schülern auch freigestellt, den Raum zu verlassen und sich unter Aufsicht im Pausenraum aufzuhalten."

Bürgermeister Christoph Meineke als Vertreter des Schulträgers erklärte: "Da es sich anscheinend um eine Verteilung während des laufenden Schulbetriebes handelte, liegt in diesem Fall das Hausrecht bei der Schule. Das gilt natürlich auch und ganz besonders für Fragen des Eingriffs in den Unterricht." Anfragen an die Vorsitzende des Schulausschusses, Marianne Kügler (CDU), und ihren Vertreter Martin Ast (SPD) blieben unbeantwortet.