Barsinghausen.
Die sogenannte Rußrindenkrankheit an Ahorn-Bäumen breitet sich zunehmend im Stadtgebiet Barsinghausen aus. Diese wird durch eine Pilzart hervorgerufen. Das Schlimme an dieser Baumkrankheit ist nicht nur, dass die betroffenen Bäume absterben, sondern erhebliche Gesundheitsgefahren für Menschen und auch Tiere durch die rußähnlichen Pilzsporen hervorgerufen werden können.
Dieser ursprünglich in Nordamerika beheimatete Pilz ist erstmals im Jahre 2005 in Deutschland aufgetreten und schädigt insbesondere den Bergahorn, seltener auch den Spitz- und Feldahorn. Die Ausbreitung erfolgt über Sporen, die sich durch Wind auch an der Rinde umliegender Bäume ablagern. Betroffene Bäume sterben innerhalb weniger Jahre ab. Dabei bildet sich auf dem Holz ein gut sichtbarer schwarzer rußartiger Belag aus den gesundheitsgefährdenden Sporen. Diese Sporen können bei intensivem Kontakt eine allergisch bedingte Entzündung der Lungenbläschen hervorrufen.
Insbesondere Personen mit Atemwegsvorschädigungen sind gefährdet. Die Symptome können dabei Reizhusten, Fieber, Atemnot, und Schüttelfrost sein. Diese können circa sechs bis acht Stunden nach Kontakt auftreten und mehrere Stunden, teilweise auch mehrere Tage oder Wochen anhalten.
Die Stadt Barsinghausen hat von mehreren betroffenen Bäumen Rindenproben durch das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass sich der Verdacht in allen Fällen hinsichtlich dieser Baumkrankheit bestätigten. Daher wird die Stadt Barsinghausen die eigenen Bäume, die davon betroffen sind und wo unmittelbarer Kontakt möglich ist, absperren. Privateigentümer mit öffentlich zugänglichen Waldgebieten werden von der Stadt Barsinghausen informiert, sofern Kenntnisse über Verdachtsfälle bekannt sind. Eine Überprüfung von Privatflächen durch die Stadt Barsinghausen ist allerdings nicht möglich.
Stadteigene betroffene Bäume werden unter Beachtung hoher Sicherheitsanforderungen auch hinsichtlich der fachgerechten Entsorgung befallener Bäume kurzfristig gefällt. Das betrifft Bereiche im Zechenpark und Waldgebiete in Göxe.