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Sonderfonds für Kulturschaffende

Barsinghausen/Region.

Um auf die Folgen der Covid-19-Pandemie zu reagieren, die insbesondere auch Kulturschaffende vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellt, haben die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung Sonderfonds aufgelegt.

Bis zum 30. Juni 2020 können freiberuflich bzw. selbstständig tätige Kulturschaffende, deren Arbeit inhaltlich einem der in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definierten Förderbereiche zuzuordnen ist, eine Soforthilfe von einmalig 2.000 Euro beantragen. Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de.

Auch darüber hinaus bleiben die Stiftungen verlässliche Partnerinnen der Kulturschaffenden:

Bewilligungen für Projekte, die bereits ausgesprochen wurden, und deren Durchführung wegen der Beschränkungen im Rahmen der Pandemie nicht möglich waren oder sein werden, behalten ihre Gültigkeit – Anträge auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes werden in der Regel umgehend genehmigt. Um Kulturschaffenden auch für die Zukunft Perspektiven zu bieten, können weiterhin Projektanträge gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Anträge bis 5.000 Euro auch kurzfristig aus den Sonderfonds bewilligt werden können. Diese sollten sich auf die derzeitige Situation der Covid-19-Pandemie beziehen, eine besondere Dringlichkeit haben und den Förderkonzeptionen der Stiftungen entsprechen. Besonders im Fokus stehen dabei digitale Vorhaben. Eine Antragstellung ist auch hierfür bis zum 30. Juni möglich.

Ansprechpartner:

Dr. Johannes Janssen
Stiftungsdirektor
Niedersächsische Sparkassenstiftung / VGH-Stiftung
johannes.janssen@svn.de; Tel. 0511/3603-446


Martina Fragge
stellv. Geschäftsführerin
Niedersächsische Sparkassenstiftung / VGH-Stiftung
martina.fragge@svn.de; Tel. 0511/3603-494