Barsinghausen.
„Seit Monaten monieren Bürgerinnen und Bürger immer wieder, dass die Straßen im Stadtgebiet nicht oder nicht ausreichend gereinigt werden“, sagt Barsinghausens Bürgermeister Marc Lahmann. Vielen Bürgerinnen und Bürgern wird nicht bewusst sein, dass die Reinigungsintervalle in der Straßenreinigung gestreckt wurden. Mit Blick auf die Höhe der Straßenreinigungsgebühren hat der Rat das Reinigungsintervall von der bisher einwöchigen Reinigung auf einen dreiwöchigen Rhythmus gestreckt. Ausgenommen von der Veränderung ist die Fußgängerzone.
Ob dieser längere Rhythmus die Notwendigkeit und das Bedürfnis nach sauberen Straßen erfüllt, wird von der Verwaltung beobachtet. Auch wenn die gegenwärtigen Temperaturen vom Winter weit entfernt sind, soll daran erinnert werden, dass es auch im Winterdienst eine Neuregelung gibt. Der Winterdienst wird ebenfalls seit Beginn dieses Jahres prioritär auf den Durchgangs- und Hauptstraßen geleistet. In den Nebenstraßen beginnt der Winterdienst jedoch erst dann, wenn die Befahrbarkeit der Straßen nicht mehr gewährleistet ist.
Beide Veränderungen sollen zu einer Reduzierung der Kosten und damit zu einer Begrenzung der Straßenreinigungsgebühren beitragen
Gerade vor dem Hintergrund der zeitlichen Streckung der Straßenreinigung ruft die Stadtverwaltung die Barsinghäuserinnen und Barsinghäuser dazu auf, Ihre Feststellungen bei der Straßenreinigung per E-Mail an die Adresse baubetriebshof(at)stadt-barsinghausen.de zu schicken. Um die Dokumentation so detailliert wie möglich zu machen, können die Bürgerinnen und Bürger auch Fotos von nicht oder nicht gründlich gereinigten Fahrbahnen machen.