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Wegen Gefährung im Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung steht ein 30-Jähriger vor Gericht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. Mai in Langenhagen einen Busfahrer angespuckt und als dieser losgefahren ist, mit einer Bierflasche auf die Fahrerkabine geworfen zu haben, wobei die Glasscheibe zerstört wurde. Hintergrund soll gewesen sein, dass sich der Angeklagte derart darüber geärgert haben soll, dass der Busfahrer ihn aufgefordert hat, nicht an das Toilettenhäuschen zu urinieren.
Aktenzeichen: 210 Ls 521/18