Region.
Ein Verkehrsunfall am 7. November 2017 hat jetzt ein Nachspiel vor dem Landgericht Hannover. Es geht um Schadensersatz und die Reparaturkosten für eine 200.000-Euro-Violine, die auf dem Rücksitz gelegen haben soll.
Der Kläger ist der erste Geiger der NDR Radiophilharmonie und beabsichtigte, mit seinem Pkw vom Rudolf-von-Bennigsen-Ufer nach links auf die Parkplätze am Maschsee gegenüber des NDR-Gebäudes abzubiegen. Er hielt an, um den entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen. Kurz darauf kam es zur Kollision mit winem Pkw, der von hinten auf das Fahrzeug des Geigers auffuhr.
Der Kläger behauptet, durch den Unfall sei seine im Jahr 1755 von Carlos Antonio Testore in Mailand gefertigte Violine mit einem Zeitwert von rund 200.000 Euro beschädigt worden. Das Instrument habe sich in einem Violinenkasten auf dem Rücksitz befunden; konkret sei ein Teil des Deckenrandes abgerissen, außerdem hätten sich Risse gebildet. Die Reparatur habe den Kläger rund 1.500 Euro gekostet. Insoweit hat der Kläger einen Geigenbauer als Zeugen benannt. Die Beklagte bestreitet, dass die Beschädigungen des Instruments auf den Unfall zurückzuführen seien: Schließlich lagere niemand eine derart wertvolle Violine ungesichert auf dem Rücksitz.
Darüber hinaus macht der Kläger Schmerzensgeld in Höhe von rund 4.000 Euro geltend. Er behauptet, durch den Unfall ein Schleudertrauma mit Nacken- und Kopfschmerzen, Schwindelgefühlen und Taubheitsgefühl in den Fingern sowie Tinnitus in den Ohren erlitten zu haben. Diese Unfallfolgen dauerten teilweise noch an und beeinträchtigten den Kläger erheblich bei seiner Berufstätigkeit als Geiger.
Die Klage wird am Mittwoch, 1. Juli, um 9.30 Uhr, im Saal 3 L 1 von der 11. Zivilkammer des Landgerichts unter Aktenzeichen 11 O 275/19 verhandelt.