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Urteil im Prozess um gesprengte Fahrkartenautomaten

Region.

Heute um 11.30 Uhr wird die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover im Verfahren "Sprengung von Fahrkartenautomaten" das Urteil verkĂŒnden.

Angeklagt sind drei TĂ€ter zwischen Mitte Dreißig und Anfang Zwanzig. Ihnen werden gemeinsam mehrere Sprengstoffexplosionen sowie gewerbsmĂ€ĂŸiger Bandendiebstahl und SachbeschĂ€digung zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen sich als Bande zusammengeschlossen haben, um in der Region Hannover und darĂŒber hinaus Fahrkartenautomaten zu sprengen und das darin enthaltene Geld zu erbeuten. Im Einzelnen soll es zu sieben Taten gekommen sein:

Am 15. Januar sollen die Angeklagten an der Haltestelle AltwarmbĂŒchen/Zentrum mittels pyrotechnischen Materials einen Üstra-Fahrkartenautomaten gesprengt und die innenliegende Geldkassette mit Bargeld in Höhe von etwa 7.000 Euro entnommen haben. An dem Automaten soll ein Sachschaden in Höhe von 30.000 Euro entstanden sein.

Am 19. und 20. Januar sowie am 13. Februar soll es an Fahrkartenautomaten der Haltestellen Wissenschaftspark/Marienwerder, Karl-Wiechert-Allee und Roderbruch zu vergleichbaren Taten gekommen sein.

Am 16. Februar, 7. MĂ€rz und 17. MĂ€rz sollen die Angeklagten außerdem Fahrkartenautomaten von regionalen Verkehrsunternehmen am Bahnhof Quedlinburg/Sachsen-Anhalt, am Bahnhof Maschen in Sevetal und am Bahnhof Sehnde gesprengt haben.

Insgesamt sollen die Angeklagten so etwa 18.000 Euro erbeutet und einen Sachschaden von circa 200.000 Euro verursacht haben.