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Verfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung

Region.

 

Der Angeklagte Gunter E. war zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten bei der Landeshauptstadt Hannover im Fachbereich Gebäudemanagement tätig und führte zudem ein Nebengewerbe im Bereich Haustechnik. Der Angeklagte Oliver N. führte in dieser Zeit einen Großhandel in diesem Bereich. Im Wesentlichen soll der Angeklagte N. nach vorheriger Absprache in den Jahren 2011 bis 2015 Waren von diversen Lieferanten über seinen Großhandel bestellt und dann dem Angeklagten E. überlassen haben.

Der Angeklagte E. soll diese Waren im Rahmen des von ihm betriebenen Nebengewerbe bei seinen Kunden verbaut oder teilweise über online Anzeigen verkauft haben. Von seinen Kunden soll der Angeklagte E. für seine Leistungen in der Regel Barerlöse erhalten haben, die nicht versteuert worden sein sollen. Der Angeklagte N. soll sämtliche an ihn gerichtete Wareneingangsrechnungen gezahlt haben. Als Ausgleich für die erhaltenen Waren soll dann der Angeklagte N. gegenüber der Landeshauptstadt Hannover sog. "Luftrechnungen", die wertmäßig 10% bis 30 % über dem Wert der gelieferten Waren lagen, über tatsächlich nicht erbrachte Warenlieferungen gestellt haben. Diese Rechnungen soll der Angeklagte E. dann für die Landeshauptstadt Hannover als sachlich richtig abgezeichnet und somit die Auszahlung der Rechnungsbeträge durch die Landeshauptstadt Hannover an den Angeklagten N. veranlasst haben.

Dem Angeklagten Gunter E. werden insgesamt 105 Straftaten und dem Angeklagten Oliver N. 91 Straftaten vorgeworfen.

Der Angeklagte E. soll Gegenstände im Wert von circa 300.000 Euro erhalten haben. Zudem soll er durch die Steuerverkürzungen Aufwendungen in Höhe von circa 190.000 Euro erspart haben. Der Angeklagte N. soll durch die Taten einen Betrag in Höhe von etwa 100.000 Euro erlangt haben.

Hauptverhandlung am 18. Februar im Amtsgericht Hannover.