Barsinghausen.
Samstag fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung des PK Barsinghausen um 19.35 Uhr im Rahmen der Streife ein Kleinkraftrad auf. Der männliche Fahrzeugführer trug während der Fahrt keinen Helm, weshalb er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
Während der Kontrolle wurde bei dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Auf Vorhalt bestätigte der Fahrzeugführer, dass er vor Fahrtantritt Alkohol getrunken habe, verweigerte vor Ort jedoch die Durchführung eines Atemalkoholtests.
Der Fahrer wurde dem PK Barsinghausen zur Durchführung einer Blutentnahme zugeführt. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens ohne erforderlichen Schutzhelm wurde durch die Beamten eingeleitet.