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Waldbesitzer erhalten eine direkte Betreuungsförderung

Region. Das Land Niedersachsen wird seine Betreuungsförderung für Waldbesitzer zum 1. Januar 2024 umstellen. Aufgrund geänderter beihilfe-, wettbewerbs- und vergaberechtlicher Regelungen wird eine Weiterentwicklung der bisherigen Fördersystematik hin zu einer direkten Betreuungsförderung notwendig. .

Gestartet werden soll die Umstellung im Jahr 2022 in vier Projektregionen, wo die mit der direkten Betreuungsförderung verbundenen Inhalte und Prozesse einem Praxistest unterzogen werden. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie befindet sich aktuell noch in Abstimmung im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML). Mit Abschluss der zweijährigen Pilotphase wird dann ab 1. Januar 2024 flächendeckend in Niedersachsen die direkte Betreuungsförderung umgesetzt werden. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind dann alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer (mit Ausnahme des Staatswaldes), die in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind.

Forstministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Umstellung auf die direkte Förderung schafft die zwingend notwendige rechtliche Sicherheit für alle Waldbesitzer, welche auf Grund von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr zulässig ist. Insbesondere in Zeiten der Extremwetterereignisse muss die Vor-Ort-Betreuung und die zugehörige Landesförderung für die Waldbesitzer auf stabilen und verlässlichen Füßen stehen. Diese Sicherheit wird mit erhöhten Aufwänden einhergehen, das ist leider nicht vollständig zu vermeiden. Mein Haus versucht jedoch alles um ein möglichst effizientes und praxisnahes Verfahren zu entwickeln. Auf diesem Weg möchte ich den Mitgliedern der Arbeitsgruppe meinen herzlichen Dank für ihr Engagement aussprechen.“ Auch viele andere Bundesländer mussten in der Vergangenheit ihre bisherige Fördersystematik umstellen.

Das ML hatte dazu eine Arbeitsgruppe mit den von der Umstellung betroffenen Akteuren einberufen. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümer wie dem Waldbesitzerverband Niedersachsen, dem Landesbeirat der Forstgenossenschaften und den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gehörten auch die Betreuungsanbieter, vertreten durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Anstalt Niedersächsische Landesforsten und der Arbeitsgemeinschaft forstlicher Lohnunternehmer, zu den Arbeitsgruppenmitgliedern. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestand darin, die Grundlagen für die künftige Förderung zu erarbeiten, welche sowohl den rechtlichen Vorgaben wie auch den Bedürfnissen der forstlichen Praxis gerecht wird.

Weitere Informationen zu der geplanten Umstellung können auf der Webseite des ML unter dem Forstförderportal eingesehen werden: 

https://www.ml.niedersachsen.de/forstfoerderportal/forstforderportal-direkte-betreuungsforderung-in-niedersachsen-203292.html