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Das Amtsgericht verhandelt am 21. März, nicht wie zunächst angesetzt am 21. Februar, ein Verfahren wegen Körperverletzung beziehungsweise gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Angeklagte soll am 5. August im Bereich des Weges "Ricklinger Landwehr" einen entgegenkommenden Fahrradfahrer ohne ersichtlichen Grund umgestoßen zu haben. Das Opfer erlitt Abschürfungen am Bein. Der ursprüngliche Termin wurde aufgrund einer Erkrankung eines Beteiligten aufgehoben.
Aktenzeichen: 236 Ds 554/18