Region. In der Nacht von Samstag auf Sonntag zählte die Bundespolizei allein am Hauptbahnhof Hannover 137 Verstöße gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Ein Mann (72) aus dem Landkreis Diepholz legte den Beamten ein gefälschtes Internet-Attest vor. Der Senior erhielt eine Strafanzeige wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse..
In öffentlichen Verkehrsmittel und Bahnhöfen sowie Haltestellen besteht weiterhin, unabhängig vom Inzidenzwert oder einer Impfung, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Sogenannte Alltagsmasken sind nur für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren zulässig.
Wegen der sichtbar nachlassenden Maskendisziplin wird die Bundespolizei in der kommenden Woche die Trageverpflichtung verstärkt überwachen.