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Teurer Champagner, Corona-Hilfen und Solaranlagen - Betrüger aus Barsinghäuser sitzt im Knast

Archivbild.

Barsinghausen. Der Barsinghäuser Dustin M. (27) war bundesweit in Betrugsmaschen verwickelt. So hat er sich unrechtmäßig Corona-Hilfen erschlichen, hat nicht existierenden Champagner verkauft haben und über die Internetseite ‚Die Energieperten‘ Solaranlagen verkauft haben, die nie geliefert/gebaut wurden. Auch der WDR hatte in einem Bericht über den Fall berichtet. M. wurde mittlerweile zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Auf Nachfrage von Con-nect.de bei mehreren Staatsanwaltschaften bestätigten diese den Fall. Dustin M. verkaufte an mehrere Personen, darunter laut Bericht des WDR auch an einen Rockerklub in Hannover, Champagner, den es nicht gab. Nachdem M. mehrfach seinen Standort wechselte, soll er über die Internetseite ‚Die Energieperten‘ bundesweit Solaranlagen verkauft haben, die trotz Anzahlung der Kunden jedoch nie gebaut/geliefert wurden. Die Internetseite ist noch immer online und bietet Produkte an.

Laut der Staatsanwaltschaft Hannover wurden am Landgericht Hildesheim mehrere Fälle zu D.M. verhandelt. „Der Angeklagte wurde wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie wegen Subventionsbetruges in zwei Fällen zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt“, so ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim. In den Verfahren wurden mehrere Einzelstrafen zusammengefasst. Darüber hinaus wurde M. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamten gleichstehende Personen, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen und falscher Angaben zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts Hildesheim hat der Angeklagte durch unrichtige Angaben bei der Beantragung von Corona-Hilfen Subventionsbetrug in zwei Fällen getätigt.

Hinsichtlich des nicht existierenden Champagner wurde bereits 2020 ein Urteil des Amtsgerichts Hannover gesprochen. Die dort ausgeurteilte Strafe wurde im Urteil des Landgerichts Hildesheim miteinbezogen.

Von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (am Main) heißt es, dass in dem Thema gegen einen heute 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage wegen zehn Fällen des gewerbsmäßigen Betruges beim Amtsgericht – Schöffengericht – Frankfurt am Main erhoben wurden. „Der Angeschuldigte soll vom Dezember 2022 bis zum Februar 2023 über seine Firma in zehn Fällen Photovoltaikanlagen samt deren Montage verkauft haben, wobei er den Geschädigten hierbei wahrheitswidrig vorgespiegelt haben soll, zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung willens und imstande zu sein“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegenüber Con-nect.de, „Nach Erhalt der jeweils in Rechnung gestellten Anzahlung auf einem Firmenkonto soll der Angeschuldigte, wie von vornherein beabsichtigt, weder die vereinbarte Leistung erbracht noch eine Rückzahlung an die Geschädigten geleistet haben. Die so erlangten Gelder soll er für eigene Zwecke verwendet haben.“ Die jeweiligen Anzahlungsbeträge lagen zwischen 1.874,50 Euro und 5.710,71 Euro. Der Angeschuldigte soll so einen Gesamtschaden von 37.097,73 Euro verursacht haben.

Das Landgericht Hildesheim erklärt abschließend: „Gegen die Urteile wurde Revision eingelegt. Mittlerweile ist das Urteil aber rechtskräftig. Da die jeweiligen Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, muss der Angeklagte die ausgeurteilten Freiheitsstrafen in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.“  

 

Anmerk. d. Red.:

Das Alter des Verurteilten D.M. wurde zunächst mit 37 Jahren angegeben. Richtig ist aber das Alter 27. Es wurd entsprechend korrigiert.

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