Springe.
Mit den ersten milden Frühlingsnächten beginnt wieder der Zeitraum, in dem die heimischen Amphibien zu ihren Laichgewässern wandern. Besonders aktiv sind die Tiere dabei in den ersten Stunden nach Einbruch der Dunkelheit. Einer der Wanderschwerpunkte im Springer Stadtgebiet befindet sich nordöstlich des Stadtteils Springe, wo in den Waldbereichen des Deisters überwinternde Kröten, Frösche und Molche die Teiche im Ramke-Rückhaltebecken und westlich des Hannoverschen Weges zu erreichen suchen. Um zu verhindern, dass die Tiere bei Querung der Zufahrtswege zur Deisterhütte und zum Johann-Heinrich-Schröder-Heim oder zur Sophienhöhe unter die Räder geraten, wird die Stadt Springe wieder Schutzmaßnahmen veranlassen.
Wie in den vorangegangenen Jahren werden der Wirtschaftsweg nördlich des Rückhaltebeckens und der Hannoversche Weg zeitlich befristet gesperrt. Damit soll der Straßenverkehr zumindest in den Stunden der Wander-phase, in denen die Tiere besonders aktiv sind, auf ein Minimum reduziert werden. So wird es im Zeitraum vom 1. März bis zum 24. April zwischen 18 Uhr und 7 Uhr ausschließlich Anliegern erlaubt sein, die Zufahrtswege zur Deisterhütte, zum Johann-Heinrich-Schröder-Heim und zur Sophienhöhe zu benutzen.
An den Tagen, an denen die Zufahrt zur Deisterhütte von der Hauptmasse der wandernden Amphibien gekreuzt wird sowie eventuell an ein bis zwei Tagen im Spätsommer (bei gesammelter Rückwanderung), soll die Straße gezielt mittels der dort im Jahr 2010 installierten Schranke gesperrt werden. In einem Schreiben bittet die Stadt Springe alle Anlieger des Wirtschaftsweges und die Pächter der landwirtschaftlichen Flächen, den Amphibienschutz zu unterstützen, indem sie die Schranke in der Wanderphase nach dem Passieren wieder hinter sich schließen.
Um die Amphibien vor den bei höheren Geschwindigkeiten unter Autos wirkenden aerodynamischen Effekten zu schützen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Deisterhütten-Zufahrt vom 1. März bis zum 30. September auf 30 km/h begrenzt.
Der Fachdienst Umwelt bittet alle Autofahrer darum, "Krötenschilder" auch außerhalb von Sperrzeiten sowie an anderen Stellen des Stadtgebietes zu beachten und Rücksicht auf querende Amphibien zu nehmen.
Weitere vom Straßenverkehr betroffene Wanderstrecken befinden sich in den Bereichen
- Süllberg / Tannenstraße (Stadtteil Bennigsen)
- Holzmühle / Landesstraße L 442 (Stadtteil Eldagsen)
- Haarberg / Landesstraße L 442 (Stadtteil Gestorf)
- Kurzer Ging / Fahrenbrink (Stadtteil Springe)
- Zum Fahrenbrink / Lichtes Tal (Stadtteil Springe)
- Dahle / Landesstraße L 421 (Stadtteil Springe)
- Spielbrink / Zufahrt Webelsgrund (Stadtteil Springe)
- Jägerallee / Diakoniezentrum (Stadtteil Springe)
- Querspange / Schulzentrum Nord (Stadtteil Springe)
- Kaiserrampe, Parkplatz / Eingang Wisentgehege (Stadtteil Springe)
sowie An der Badeanstalt und Am Bergfeld (Stadtteil Völksen).