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Ausschuss debattiert Elternbeiträge für Hortbetreuung in Springe

Springe.

Um 18 Uhr tagt der Schul-, Sport- und  Kulturausschuss der Stadt Springe in der Mensa des Otto-Hahn-Gymnasiums. Auf der Sitzung geht es auch um die Anpassung der Elternbeiträge für die Hortbetreuung. Müssen sie weiter steigen oder können sie vielleicht sogar ermäßigt werden und wenn ja, um welchen Betrag?

Die Ganztagsbetreuung an Springer Grundschulen wurde mit Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2012 eingeführt. Danach soll u.a. die Ganztagsbetreuung bis 15 Uhr für alle Kinder kostenfrei sein. Lediglich das Mittagessen ist von den Eltern zu tragen.
 
Das damals beschlossene Konzept sieht auch vor, dass eine ganztägige Betreuung an den Schulen verankert werden soll und noch bestehende Hortangebote, die nicht im direkten Einzugsbereich der Schule lagen, stufenweise abgebaut werden sollen. Demgegenüber sollte ein den Ganztag ergänzendes beitragspflichtiges Hortangebot von 15 bis 17 Uhr in den Schulen installiert werden. Ein kostendeckender Elternbeitrag wurde beschlossen. Außerdem wurde beschlossen, dass der Kostenbeitrag ab dem Schuljahr 2014/2015 jährlich um zwei Prozent angehoben und dann auf volle Euro gerundet werden soll.

Derzeit ergebe sich trotz des bereits einkalkulierten Elternbeitrags in Höhe von 141 Euro je Platz ein Defizit von knapp 11.600 Euro. Bei einer Kostendeckung von 100 Prozent müsste der Elternbeitrag von 141  auf 223 Euro steigen. Dies entspräche einem Elternbeitrag von 2,86 Euro pro bereitgehaltener Betreuungsstunde.
Bei einer Kostendeckung von 75 Prozent müsste der Elternbeitrag von 141  auf 167 Euro  steigen. Dies entspräche einem Elternbeitrag von 2,06 Euro pro bereitgehaltener Betreuungsstunde.
Bei einer Kostendeckung von 50 Prozent müsste der Elternbeitrag von 141 Euro auf 112 Euro sinken. Dies entspräche einem Elternbeitrag von 1,56 Euro pro bereitgehaltener Betreuungsstunde.
 Bei einer Kostendeckung von 25 Prozent müsste der Elternbeitrag von 141 Euro auf 56 Euro sinken. Dies entspräche einem Elternbeitrag von 0,72 Euro pro bereitgehaltener Betreuungsstunde.
 
Angesichts der sich abzeichnenden Entwicklung für den schulischen Ganztag stelle sich die Verwaltung die Frage, ob, und wenn ja, in welchem Umfang eine kostenpflichtige Betreuung von Grundschulkindern für die Zeit von 15 bis 17 Uhr angemessen sei. Gerade mit Blick auf die Angemessenheit werden verschiedene Modelle der Kostendeckung vorgestellt (s.o.)  Diese Modelle stellen einen möglichen Rahmen für eine – von der bisherigen Beschlusslage zur 100 %igen Kostendeckung abweichende – politische Beschlussfassung dar.
 
Die Stadt Springe empfiehlt eine Anpassung der Elternbeiträge zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021. Damit hätten alle Beteiligten ausreichend zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung der neuen Modalitäten.