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Baufläche nicht optimal – Vorbereitungen laufen

Springe/Völksen.

Die anstehende 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Springe soll die Bauleitplanung für zwei Vorhaben im Ortsteil Völksen vorbereiten. Sowohl für den bestehenden Einzelhandels-Nahversorger (NP-Markt) als auch den Neubau der Ortsfeuerwehr Völksen (beide derzeit an der Steinhauer Straße gelegen) sind aufgrund geänderter Ansprüche und mangelnder Flächenverfügbarkeit neue Standorte erforderlich. Für beide Vorhaben ist eine Fläche östlich der Straße „Im Stiege“ im nördlichen Bereich des Völksener Siedlungsraum ausgewählt worden. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, weil dieser Bereich bisher dem Außenbereich zuzuordnen ist. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt dort Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Änderung beinhaltet eine neue gewerbliche Baufläche für den Nahversorger und das neue Feuerwehrgerätehaus.

Die Firma EDEKA als Betreiber des bestehenden Nahversorgers an der Steinhauerstraße betrachtet die vorhandene Verkaufsfläche als zu klein und nicht zukunftsfähig. Aufgrund der begrenzten Grundstücksgröße kann der Markt an dieser Stelle nicht erweitert werden. Seit mehreren Jahren wurde erfolglos nach geeigneten Flächen innerhalb der Ortschaft gesucht. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Springe ist der anstehende Umzug des Nahversorgers bereits thematisiert worden. Die dort für den neuen Standort vorgeschlagenen sowie weitere in der Ortslage liegende Grundstücke scheiden aber aus unterschiedlichen Gründen aus, so dass sich der Investor für das nun ausgewählte Grundstück entschieden hat. Der neue Standort östlich der Straße „Im Stiege“ südlich der Pumpstation gehört zu einer Altlastfläche und wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dieser Standort städtebaulich nicht sehr gut geeignet ist, weil er nicht integriert ist, d.h. „auf der grünen Wiese“ entsteht und wegen des relativ steilen Anstiegs in der Straße „Im Stiege“ für Fußgänger und Radfahrer nur schwer zu erreichen ist. Aus Sicht des Vorhabenträgers ist dieses Grundstück aufgrund der Verfügbarkeit und Flächengröße alternativlos. Vom Investor ist eine „Ingenieurgeologische Stellungnahme über den Baugrund und zur Gründung eines SB-Marktes in Völksen“ in Auftrag gegeben worden, das der Stadt in Kopie vorliegt. Es trifft Aussagen zur Standsicherheit aber keine zur Zusammensetzung des Auffüllmaterials. Aufgrund einer Einschätzung der Region Hannover sind aber in jedem Fall zusätzlich die Zusammensetzung und die Beschaffenheit des Deponats gutachterlich zu untersuchen, um mögliche Gefährdungspotenziale einschätzen und den dann möglicherweise notwendigen Umgang damit beschreiben zu können. Im Laufe des Verfahrens sind die Belange zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die Aussagen des bestehenden Einzelhandelskonzepts. Infolge des geplanten Umzugs ist das Einzelhandelskonzept in Bezug auf die Aussagen zum zentralen Versorgungsbereich anzupassen. Dieser ist dann ersatzlos zu streichen.

Aus einer Liste von mehreren möglichen Standorten haben der Stadtbrandmeister und das Ortskommando der Feuerwehr Völksen den Standort „Im Stiege“ als den geeignetsten für das neue Feuerwehrgerätehaus ausgewählt. Als zusätzliche, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentliche Information wird in der Anlage zum Protokoll des PUGA vom 6. Oktober aufgelistet, welche Grundstücke nach gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen nicht zur Verfügung stehen, weil keine Verkaufsbereitschaft besteht.

Aufgrund der topographischen Eigenschaft des Grundstücks in ausgeprägter Hanglage ist für beide Bauvorhaben mit einem hohen baulichen Aufwand für Maßnahmen der Regenrückhaltung, der Baureifmachung und der Erschließung zu rechnen. Im Laufe des Verfahrens ist durch Lärm-, Verkehrs-, Artenschutz- und Bodengutachten sowie ein Überflutungskonzeptabschließend zu klären, welche Ansprüche an die Planungen und den späteren Bau gestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans dient als Vorbereitung für die nachfolgenden Bebauungspläne (B-Plan). Die genauen Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücke erfolgen dann auf der Stufe des B-Plans. Es ist vorgesehen, zwei B-Pläne aufzustellen, wovon der eine für den Nahversorger und der andere für die Feuerwehr aufgestellt wird. Da der Flächenbedarf für Neubau der Feuerwehr noch nicht abschließend vorliegt, wird voraussichtlich zunächst mit der Aufstellung des B-Plans für den NP-Markt und später für die Feuerwehr begonnen. Als eigenes Verfahren wird dieser so die Aufstellung des Bebauungsplans für den SB-Markt nicht verzögern. Für die Erreichbarkeit der Grundstücke ist eine gemeinsame Erschließung herzustellen. Dabei ist eine mögliche weitere bauliche Entwicklung im Bereich Hohes Dabergsfeld zu berücksichtigen.