Anzeige
Anzeige
Anzeige

Bekommt Springe eine Quote für den sozialen Wohnungsbau?

Springe.

Geht es nach Springes Ratsherr Uwe Lampe, dann soll bei Baugebieten ab 25 Wohneinheiten mindestens ein Viertel der Einheiten für den Sozialen Wohnungsbau berücksichtigt werden. Sein Antrag ist in der Ratssitzung am 25. Oktober in den Ausschuss für Planung, Umwelt und Grünflächen (PUGA) verwiesen worde. Dieser tagt heute Abend um 18 Uhr in der Aula der Grundschule Hinter der Burg. 

Mit seinem Antrag will Lampe erreichen, dass eine gesunde Mischung von bezahlbarem Wohnraum in Springe geschaffen wird: "Gerade in Springe besteht ein besonderer Bedarf an preiswertem Wohnraum auch und insbesondere für Familien mit Kindern."

Bereits Anfang März hatte der Ausschusss die Verwaltung beauftragt, ein umsetzbares Verfahren zur Integration von sozialem Wohnungsbau in Springe zu entwickeln. Das liegt der heutigen Ausschusssitzung jetzt vor. Daraus ein paar Eckdaten:

"Mit einer Bestandsquote von 0,7 Prozent Anteil geförderter Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand und 1,8 Prozent Anteil geförderter Wohnungen an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt Springe unterhalb der durchschnittelichen Quote der Region Hannover. (...)

Ziel für Springe aus den Vorgaben der Region Hannover ist es, die Quote des Sozialwohnungsbestandes durch einen Instrumentenmix konstant zu halten. Neben Bestandsmaßnahmen (z.B. Verlängerung oder Erwerb von Bindungen im Bestand, Modernisierung), sollen auch Ergänzungsstandorte im geförderten Wohnungsneubau entstehen. Das bedeutet für die Stadt Springe insgesamt rund 100 Sozialwohnungen bis zum Jahr 2025, dabei liegt der Wohnungsneubaubedarf insgesamt in einer Größenordnung von 450 Wohnungen, davon jeweils die Hälfte im Segment der Mehr- bzw. Ein- und Zweifamilienhäuser. Die benötigten 90 geförderten Wohnungen im Neubau erfordern neun bis zehn Wohnungen im Neubau pro Jahr im Zeitraum von 2016 bis 2025. (...)

Bei der Annahme der Bereitstellung von circa zehn Wohnungen pro Jahr im Neubau zu gleichen Teilen im Mehrfamilien- sowie Ein- und Zweifamilienhausbau, die die Stadt Springe im Jahr für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen sollte, kann bei Wohnungsbauvorhaben die Quote individuell angepasst werden. Bei dem Bau von beispielsweise zehn Wohnungen sollte mindestens eine Wohnung (10 Prozent) und maximal drei Wohnungen (30 Prozent) für Wohnungen mit Belegungsrechten vorgesehen werden, um den Anspruch zu erfüllen. Dabei sollten insbesondere kleine und ältere Haushalte im Fokus stehen.

Dabei kann bei Wohnbauprojekten, für die ein Bauleitplanverfahren erforderlich ist, zukünftig eine Quote für sozialen Wohnraum (mindestens für den Geschosswohnungsbau) mit potenziellen Investoren vertraglich vereinbart werden. Dadurch wird die Durchmischung der Quartiere gestärkt und dem Anspruch an Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gerecht."