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Corona-Krise: Stadt Springe hilft Unternehmen schnell und konstruktiv

Springe.

Die Stadt Springe schöpft vor dem Hintergrund der Corona-Krise in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium derzeit alle Spielräume aus, um Unternehmerinnen und Unternehmer zu entlasten. Demnach können Gewerbesteuerpflichtige die Stundung der fälligen Gewerbesteuer beantragen. Außerdem werde die Stadt dem Einzelhandel und der Gastronomie für den Zeitraum der Schließung die Sondernutzungsgebühr für Warenauslagen und Außenbestuhlung erstatten.

Die behördlich verfügten Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus stürzen die Wirtschaft auch in Springe in eine nie da gewesene Krise. „Wir führen jeden Tag verstärkt Gespräche mit Unternehmerinnen und Unternehmern, die in der aktuellen Lage um Ihre Existenz bangen müssen und stehen mehr denn je als konstruktive Ansprechpartner zur Verfügung“, sagt Bürgermeister Christian Springfeld.

Um die Folgen für die betroffenen Unternehmen abzumildern und die Liquiditätslage der Betriebe zu entlasten, schöpft Springfeld derzeit alle verfügbaren Spielräume der Stadtverwaltung im Sinne der Springer Unternehmerinnen und Unternehmer aus:

1. Betroffene Gewerbesteuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 die Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder noch fällig werdenden Gewerbesteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen. Zinsen fallen dafür nicht an, heißt es aus dem Rathaus. Die Regelung gilt für Betriebe, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen oder die von Auftragsrückgängen aufgrund der Corona-Krise betroffen sind. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung per E-Mail an finanzen@springe.de genügt. Telefonisch stehen Frau Geide und Frau Stappenbeck unter 05041 73-285 und 05041-73-257 wir gewohnt mit Rat und Tat zur Seite.

2. Betriebe haben daneben die Möglichkeit, einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen zu stellen, hierzu müssen sich die Unternehmen aber direkt an die Finanzämter wenden. Eine parallele Information an die Stadt Springe per E-Mail an finanzen@springe.de erleichtert das Verfahren. Telefonisch stehen Frau Geide und Frau Stappenbeck unter 05041-73285 und 05041-73257 wir gewohnt mit Rat und Tat zur Seite.

3. Die Stadt wird dem Einzelhandel und der Gastronomie für den Zeitraum der Schließung die Sondernutzungsgebühr für Warenauslagen und Außenbestuhlung erstatten. Die betroffenen Betriebe erhalten nach Beendigung der Kontaktsperre automatisch ein entsprechendes Schreiben des Fachdienstes Ordnung und Verkehr. Fragen können direkt unter ordnungundverkehr@springe.de oder 05041 73-245 bei Herrn Kiesewetter und Frau Krahm-Schramm geklärt werden heißt es weiter.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt stehe darüber hinaus den Unternehmen bei Fragen zu Hilfsprogrammen zur Seite. „Wir beraten, vermitteln Ansprechpartner beispielsweise auch bei der Wirtschaftsförderung der Region Hannover und suchen gemeinsam nach Lösungen“, sagt Bürgermeister Christian Springfeld. Die Kontaktaufnahme erfolgt am besten per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@springe.de (in dringenden Fällen auch unter der Telefonnummer 05041-73204 oder direkt beim Bürgermeister unter 05041-73255).