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Gericht kippt Satzung zu Straßenausbaubeiträgen

Springe.

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit seiner Entscheidung vom 16. Dezember die Satzung der Stadt Springe über die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge vom 25. Juni 2018 für unwirksam erklärt.

Die Beitragszahler fragen sich daher zu Recht, wie es nun weitergeht und ob die bereits mit Bescheid angeforderten und gezahlten wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge durch die Stadt Springe zurückzuzahlen sind.

Das Oberverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung und in seiner mündlich vorgetragenen Entscheidung festgestellt, dass die Satzung an insgesamt drei materiell-rechtlichen Fragestellungen scheiterte, allerdings hat es auch festgestellt, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen ein zulässiges Modell zur Refinanzierung von gemeindlichen Straßenausbaumaßnahmen darstellen. Dabei wurde explizit die Bildung der beiden Abrechnungseinheiten „Bennigsen West“ und „Bennigsen Ost“ durch das Oberverwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannt. Das Gericht hat gleichfalls ausdrücklich festgestellt, dass die aufgezeigten Fehler der Satzung geheilt werden können und die Satzung rückwirkend wieder zum 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden darf. Wird seitens des Stadtrates die Heilung der Satzung der durch das Gericht aufgezeigten Fehler beschlossen, verändert sich rein rechtlich betrachtet für die Beitragszahler nichts, da der Beitragsbescheid der Stadt Springe auf die geänderte Satzung gestützt wird. Ein Rückzahlungsanspruch besteht sodann nicht.

Die Verwaltung bittet darum, dass zunächst von Fragen an sie abgehen wird, ob und wenn ja wann mit der Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen gerechnet werden kann. Gleiches gilt für Anforderungsschreiben auf Rückzahlung bereits geleisteter wiederkehrender Straßenausbaubeiträge. Die Verwaltung informieren unverzüglich, soweit in dieser Angelegenheit seitens des Stadtrates richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden und setzt die sich daraus ergebenden Konsequenzen um.