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Bei dem vom Land Niedersachsen im Jahre 2017 ins Leben gerufenen Modellprojekt „Tempo 30 in Ortsdurchfahrten“ hat aus dem Bereich der Region Hannover lediglich eine Straße in Garbsen Berücksichtigung gefunden. Gleichwohl ist der Wunsch nach Tempo 30 in Ortsdurchfahrten nach wie vor in zahlreichen Kommunen vorhanden.
Die Region Hannover hat daher in dem Bestreben um mehr Verkehrssicherheit und Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen im Rahmen des Mobilnetzwerks (www.mobilnetz-werk.de) einen Verkehrsversuch initiiert, bei dem an Kreisstraßen in Straßenbaulast der Region innerorts Tempo 30 angeordnet werden kann, sofern dies aus Sicht der Straßenverkehrsbehörden angemessen und verkehrlich geboten ist. Der Versuch ist zeitlich begrenzt auf drei Jahre und soll wissenschaftlich begleitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Faktoren Lärm, Abgasemission und Unfallzahlen. Nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde im Fachdienst Ordnung und Verkehr kann in folgenden Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen durch die Teilnahme am Verkehrsversuch eine nennenswerte Verbesserung der Lärm- und Abgasimmissionssituation oder eine Reduzierung von Unfallgefahren erwartet werden:
1. K 214 Völksen, Steinhauerstraße
2. K 213 Alvesrode, Zum Saupark
3. K 205 Alferde, Hallerburger Straße –Alte Dorfstraße, Drüstenstraße
4. K 215 Mittelrode, Rodelandstraße
5. K 206 Boitzum, Am Thie
6. K 208 Eldagsen, Klosterstraße
7. K 227 Bennigsen, Lüderser Straße.
Diese Ortsdurchfahrten wurden bei der Region Hannover bereits proaktiv zur Teilnahme an dem Verkehrsversuch angemeldet, da eine Anmeldefrist bis 25. September gesetzt war. Die Region Hannover teilte mit, sämtliche angemeldeten Ortsdurchfahrten berücksichtigen zu wollen, wenn die betroffenen Ortsräte der Teilnahme zustimmen. Im Falle der Zustimmung ist nicht unmittelbar eine Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen zu erwarten. Die wissenschaftliche Begleitung des Verkehrsversuches macht es erforderlich, zunächst den Ist-Zustand der o.a. Parameter beim Geschwindigkeitslimit 50 km/h aktuell neu zu erfassen und zu bewerten. Erst anschließend wird die Verwaltung die befristete verkehrsbehördliche Anordnung zur Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen, und die Region wird sodann als Straßenbaulastträger die Beschilderung vornehmen. Nach Ablauf der Versuchslaufzeit ist aufgrund der wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse individuell für jede Ortsdurchfahrt über die Entfristung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu entscheiden.
In der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Ordnung und Verkehr am heutigen Mittwoch, soll dem Verwaltungsausschuss empfohlen werden die Anmeldung zu genehmigen.