Springe.
Die Stadt Springe tut gegen Ratten was sie kann, wo sie es kann. Die Stadt kann Ratten auf öffentlichen Flächen bekämpfen.
Auf Privatgrundstücken ist die Stadt Springe aber auf die Mithilfe der Eigentümer angewiesen. „Was bringt es, wenn wir die Ratten im Kanal bekämpfen, die sich in privaten Komposthaufen mit entsprechenden Lebensmittelresten wie die Karnickel vermehren!?“ fragt sich Bürgermeister Christian Springfeld und weist darauf hin, dass Eigentümer sogar gesetzlich verpflichtet sind Ratten selbst zu bekämpfen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen vom 29. Juli 1977 in der derzeit gültigen Fassung). Besser sei aber immer noch die Vorsorge: Essensreste gehören in den Müll. Nicht auf den Kompost und nicht in die Toiletten.
Die Ratten stellen eine seuchenhygienische Gefahr dar und sind Überträger von Krankheiten. Im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen wurde beispielsweise ein vermehrter Rattenbefall entlang des Wöhlbachs im Stadtteil Eldagsen festgestellt. Aus diesem Grund wird seitens der Stadt Springe (Fachdienst Ordnung und Verkehr) darum gebeten, dass die unmittelbar anliegenden Grundstückseigentümer des Wöhlbachs auf ihren Grundstücken eigenständig geeignete und erforderliche Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchführen, um die Bekämpfungsmaßnahme am Wöhlbach durch den Schädlingsbekämpfer zu unterstützen. Die dafür erforderlichen Rattenköder gibt es bei Genossenschaften, in Baumärkten und in Fachgeschäften.
Hinweis: Die Rattenköder sind so auszulegen, dass Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden