Springe. Im Rahmen der Konzeptrecherche konnte herausgearbeitet werden, dass bestehende Praxen in den gegebenen Strukturen große Probleme haben, Nachfolgeregelungen zu finden. Dies wurde auch zeitgleich mehrfach in der örtlichen und überörtlichen Fach-Presse berichtet und ist darüber hinaus auch unbestrittene Feststellung diverser Fachgremien und Fachforen weit über Springe hinaus. Darüber hinaus gibt es in Springe bereits freie Arztsitze. Nun hat der Springer Rat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dass ein Gesundheitshaus in Springe gegründet wird. .
Viele Varianten als Alternative zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) wurden in Gesprächen mit den Heilberuflern in Springe mehrfach erörtert, waren jedoch durch keinen der Akteure eigenständig umsetzbar. So gab es seit 2016 niemanden, der bereit war, einen solchen oder ähnlichen Weg (Gründung eines MVZ) aus eigener Motivation in eigener Verantwortung zu gehen. Die Arztpraxen in Springe sind u.a. aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung in Springe permanent überlastet. Es gibt Allgemeinmediziner-Praxen, in denen sitzen Patienten auf Stufen des Treppenhauses, weil das Wartezimmer nicht ausreicht (auch schon vor Corona). Selbst in dringenden Fällen beim Facharzt in Springe sind zwei Wochen Wartezeit gang und gäbe. Die Zahl verfügbarer Arztsitze spiegelt die Nachfrage nach medizinischer Dienstleistung in keiner Weise wider. Aufgrund dieser Ausgangslage geht die Stadt Springe aus, dass eine Auslastung des MVZ gegeben sein wird.
Die Stadt Springe gründet daher eine „Gesundheitshaus Springe GmbH“. Es ist lediglich die notwendige Mindest-Stammkapital-Einlage in Höhe von 25.000 Euro einzubringen. Gewinne und Verluste entstehen –wenn überhaupt –nur in der Gesellschaft selbst oder bei der Betreibergesellschaft, zu der auch das wirtschaftliche Risiko ausgelagert werden soll. Zu unterscheiden ist das „formale“ Engagement der städtischen GmbH von dem wirtschaftlichen Engagement der Betreibergesellschaft. Das eigentliche wirtschaftliche Geschehen findet in der Betreibergesellschaft und in deren Verantwortung wie auch Risiko statt. Der städtischen GmbH muss im Rahmen dieser Konstruktion eine Garantieverzinsung ihres Kapitals zustehen. Die Personalaufwendungen für Ärzte und weiteres medizinisches Personal sind zunächst von der Städtischen GmbH zu leisten, die sich diesen Aufwand von der Betreibergesellschaft vertraglich klar vereinbart erstatten und vergüten lässt. Diese Konstellation ist zwingend erforderlich, um als MVZ anerkannt zu werden. Die Rolle der städtischen GmbH ist also nicht darin zu sehen, das MVZ zu betreiben. Die Rolle der städtischen GmbH ist neben der Erfüllung der formalen Erfordernisse und dem Anschub des MVZ auf lange Sicht einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des MVZ zu behalten. Eine Entwicklung, die sich am Wohl der Bürger und ihrer bestmöglichen medizinischen Versorgung orientieren muss und dabei die medizinisch-technologischen Entwicklungen aufmerksam im Auge behält und ihre Umsetzung initiiert.
Zu Beginn sind mindestens zwei Ärzte bei dem MVZ geplant. Ob und inwiefern es darüber hinaus Anstellungen gibt, wird im Betreibervertrag geregelt. Werden zwei Ärzte angestellt, sind weitere Mitarbeiter im üblichen Rahmen notwendig. Zu Beginn sind Allgemeinmedizinerangedacht.