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Springe sperrt zwei Straßen zum Schutz wandernder Amphibien

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Springe. Bereits mit den ersten milden Frühlingsnächten beginnt wieder der Zeitraum, in dem die heimischen Amphibien zu ihren Laichgewässern wandern. Besonders aktiv sind die Tiere dabei in den ersten Stunden nach Einbruch der Dunkelheit. Einer der Wanderschwerpunkte im Springer Stadtgebiet befindet sich nordöstlich des Stadtteils Springe, wo in den Waldbereichen des Deisters überwinternde Kröten, Frösche und Molche die Teiche im Ramke-Rückhaltebecken und westlich des Hannoverschen Weges zu erreichen suchen. Um zu verhindern, dass die Tiere bei Querung der Zufahrtswege zur Deisterhütte und zum Johann-Heinrich-Schröder-Heim oder zur Sophienhöhe und zum Waldfriedhof unter die Räder geraten, hat die Stadt Springe wieder Schutzmaßnahmen veranlasst..

Wie in den vorangegangenen Jahren werden der Wirtschaftsweg nördlich des Rückhaltebeckens und der Hannoversche Weg zeitlich befristet gesperrt. Damit soll der Straßenverkehr zumindest in den Stunden der Wanderphase, in denen die Tiere besonders aktiv sind, auf ein Minimum reduziert werden. So wird es im Zeitraum vom 16. Februar bis zum 21. April zwischen 18.00 Uhr und 07.00 Uhr ausschließlich Anliegerinnen und Anliegern erlaubt sein, die Zufahrtswege zur Deisterhütte, zum Johann-Heinrich-Schröder-Heim und zur Sophienhöhe zu benutzen.

An den Tagen, an denen die Zufahrt zur Deisterhütte von der Hauptmasse der wandernden Amphibien gekreuzt wird sowie evtl. an 1 bis 2 Tagen im Spätsommer (bei gesammelter Rückwanderung), soll die Straße gezielt mittels der dort installierten Schranke gesperrt werden. In einem Schreiben bittet die Stadt Springe alle Anliegerinnen und Anlieger des Wirtschaftsweges sowie die Pächterinnen und Pächter der landwirtschaftlichen Flächen, den Amphibienschutz zu unterstützen, indem sie die Schranke in der Wanderphase nach dem Passieren wieder hinter sich schließen.

Um die Amphibien vor den bei höheren Geschwindigkeiten unter Autos wirkenden aerodynamischen Effekten zu schützen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Deisterhütten-Zufahrt vom 16. Februar bis zum 30. September auf 10 km/h begrenzt.

Der Fachdienst Umwelt bittet alle Autofahrer darum, "Krötenschilder" auch außerhalb von Sperrzeiten sowie an anderen Stellen des Stadtgebietes zu beachten und Rücksicht auf querende Amphibien zu nehmen. Weitere vom Straßenverkehr betroffene Wanderstrecken befinden sich z.B. in den folgenden Bereichen:

Wirtschaftsweg alte Kläranlage Sedemünder / Mühlenbusch (Altenhagen I),

Süllbergstraße / Tannenstraße / Pappelweg / Buchenweg (Stadtteil Bennigsen),

Holzmühle / Landesstraße L 442 (Stadtteil Eldagsen),

Zwischen Gestorf und Hüpede / Landesstraße L 422,

Haar-Berg / Landesstraße L 442 (Stadtteil Gestorf),

Dahle / Landesstraße L 421,

Ebersberg / An der Deisterpforte

Jagdschloss bis Elmsche Bruch / Landesstraße L 461,

Jägerallee / Diakoniezentrum,

Kaiserrampe,

Kurzer Ging / Fahrenbrink,

Parkplatz / Eingang Wisentgehege

Querspange / Schulzentrum Nord,

Spielbrink / Zufahrt Webelsgrund,

Weißer Brink / Dopmeyerstraße

Wirtschaftsweg in westlicher Verlängerung der Wolfstalstraße

Zum Fahrenbrink / Lichtes Tal (Stadtteil Springe) sowie

An der Badeanstalt und Am Bergfeld (Stadtteil Völksen).