Springe.
Aufgrund häufiger Hinweise von Bürgern über Grünablagerungen auf städtischen Flächen, weißt die Stadt Springe darauf hin, dass solche strafbaren Abfallentsorgungen zunehmend der Umwelt schaden.
Bei diesen Grünabfällen handelt es sich häufig um Rasen- und Heckenschnitt oder auch Oberboden. Abfallhaufen in der Landschaft zerstören schützenswerte Bereiche, belasten Fließgewässer und verunstalten die Landschaft. Durch das Einbringen zusätzlicher organischer Substanz entsteht ein Ungleichgewicht, das den natürlichen Stoffkreislauf empfindlich stört. Auch wenn es sich hierbei um sich selbst zersetzende Stoffe handelt, beeinträchtigen diese das sensible System der heimischen Vegetation. Auf diese Weise werden ebenfalls Brut- und Nahrungsplätze von Tieren zerstört.
Durch die Ablagerung von Rasenschnitt kommt es in dem darunterliegenden Boden zu einer mangelhaften Durchlüftung. Die aufgrund des Gärungs- und Fäulnisprozesses entstehenden Flüssigkeiten gelangen ins Erdreich, wo sie Bodenlebewesen und das Grundwasser schädigen. Darum dürfeb Grünabfall niemals in die Landschaft oder den Wald geworfen werden. Diese Form der illegalen Abfallentsorgung zerstört geschützte Lebensräume und verunstaltet unsere Erholungsräume in der Natur.
So können Grünabfälle richtig entsorgen werden:
- Entsorgung der Grünabfälle über die Biotonne.
- Ohne zusätzliche Gebühr können Laub, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt bis zu einer Menge von drei Kubik pro Tag auch auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden.
- Größere Mengen Grünabfall holt die aha gegen Gebühr ab.
- Einen Kompost-Haufen im Garten anlegen.