Springe.
Die Stadt Springe teilt mit, dass das verwaltungsseitig unverbindlich angebotene Widerspruchsformular, mit dem Empfängerinnen und Empfänger von Bescheiden über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Widerspruch einlegen können, nicht auf rechtliche Bedenken der Kommunalaufsicht stößt.