Springe .
Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hat ein Kartellverwaltungsverfahren wegen der Grundversorgungspreise Strom der Stadtwerke Springe eingestellt. Nach konstruktiven Gesprächen und Erläuterungen zur Preiskalkulation konnten die Stadtwerke Springe Bedenken der Landeskartellbehörde Niedersachsen ausräumen.
Die grundversorgten Stromkunden erhalten im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1,7 Cent pro Kilowattstunde (netto) Rabatt. Im Jahr 2019 wird ebenfalls ein Rabatt gewährt, dessen Höhe von der tatsächlichen Kostenentwicklung abhängt. Die Stadtwerke Springe sind zufrieden, gemeinsam mit der Landeskartellbehörde Niedersachsen zu einem schnellen Abschluss des Verfahrens gefunden zu haben. Nur sehr wenige Kunden der Stadtwerke werden durch die Grundversorgung versorgt (8,5 Prozent).