Springe.
Für die Abrechnungseinheiten in Springe (Nord, Gewerbegebiet, Mitte und Süd) sowie Bennigsen (Ost und West) werden die Heranziehungsbescheide zur Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für 2018 ab dem 19. Februar versendet.
In den Bescheiden sind detaillierte Informationen zur Abrechnung, Beitragsberechnung und Rechtsbehelf (Widerspruch) enthalten. Informationen und Formulare zum Widerspruch sind ab 19. Februar auch auf der Homepage der Stadt Springe unter www.springe.de/wkb abrufbar. Die Bauverwaltung beantwortet Fragen zu den Heranziehungsbescheiden telefonisch unter 05041-73123 oder per E-Mail an wkb(at)springe.de.
Persönliche Gespräche können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden.