Springe.
Zwischen Gestorf und Bennigsen soll eine rund 310 Hektar große Konzentrationsfläche entstehen..
In seiner Sondersitzung am Dienstagabend stimmte der Ausschuss für Planung, Umwelt und Grünflächen mehrheitlich für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung).
Zwischen Gestorf und Bennigsen soll eine rund 310 Hektar große Konzentrationsfläche entstehen. Sie schließt die vorhandene Konzentrationsfläche für Windkraftnutzung am Medefelder Berg zum überwiegenden Teil mit ein. In westlicher und südlicher Richtung wird die Fläche gegenüber der bestehenden Konzentrationsfläche etwas verkleinert. Im Norden und im Osten wird die Konzentrationsfläche dagegen erweitert, was dazu führt, dass sie sich im Nordosten deutlich über die L 460 hinaus erstreckt. In den beiden westlichen Teilflächen werden insgesamt bereits 14 Windenergieanlagen (WEA) betrieben. Davon zehn in der nordwestlichen Teilfläche und vier in der südwestlichen Teilfläche. Hier sind entsprechende Erschließungswege zu den Anlagen vorhanden. Die beiden östlichen Teilbereiche waren bislang nicht Teil der bestehenden Konzentrationsfläche und sind noch frei von WEA. Die Errichtung von Windenergieanlagen soll räumlich gesteuert und konzentriert werden, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Mit der Standortausweisung im Flächennutzungsplan ist eine Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Stadtgebiet verbunden.
Für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung wird angenommen, dass zukünftige WEA eine Gesamthöhe von mindestens 200 Metern erreichen. Die Hinweise des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (NLT) zu den ‚weichen Tabuzonen‘ geben die Empfehlung, zu ‚Siedlungsbereichen mit Wohnnutzung‘ einen Abstand von 700 bis 1.000 Metern zu verwenden. Der von der Stadt Springe gewählte Abstandswert liegt im unteren Bereich dieser Spanne. Der Abstand von 800 Metern wird gleichermaßen für Wohnbauflächen/Wohngebiete und gemischte Bauflächen/Mischgebiete angewandt. Die Stadt ist sich bewusst, dass Wohn- und Mischgebiete gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärmimmissionsschutzrechtlich (TA Lärm) unterschiedlich bewertet werden. Aus folgenden Gründen werden beide Gebietskategorien für die Abstandsbemessung dennoch zusammengefasst: Bezogen auf den Schutzanspruch gegenüber von WEA verursachten Immissionen soll nicht zwischen Bewohnern z. B. einer ländlich geprägten Dorflage und eines Wohngebietes am Ortsrand unterschieden werden. Zielsetzung der Stadt ist vielmehr der umfassende, vorsorgende und gleichberechtigte Schutz der Bevölkerung überall dort, wo Siedlungsbereiche vorhanden sind. Die Stadt Springe geht bei der Festlegung eines Gesamtabstandes von 800 Metern davon aus, dass der Wohnbevölkerung in der Stadt (sowie in den angrenzenden Gebieten der Nachbargemeinden) ein Schutz gegenüber Immissionen zukommen soll, der die in der TA Lärm angesetzten Mindestanforderungen sicher einhält oder im Einzelfall sogar übersteigt.
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 9. November 2020 bis 21. Dezember 2020 öffentlich ausgelegen. Parallel hierzu wurden die Behörden beteiligt. Da sich aus den vorliegenden Stellungnahmen nur geringfügige Änderungen in der Planung ergeben, kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden, heißt es in der Vorlage. Die Ausschussmitglieder stimmten in der Sitzung mehrheitlich für