Springe. Die Pandemie-Lage ist zunehmend schwierig. Es besteht daher die Notwendigkeit, auch bei Versammlungen, die bisher relativ unreglementiert stattfinden konnten, den Zugang zu beschränken. Dies gilt nun auch für die Bauausschusssitzung der Stadt Springe am 7. Dezember..
Die Corona-Verordnung hat vor Kurzem die Möglichkeit geschaffen, dass auch die/der Vorsitzende der Vertretung - hier also der Ausschussvorsitende- im Rahmen seines Hausrechts den Zugang regeln kann (§ 8 Abs. 3. Nr.5 Corona-VO i.V.m. einem Runderlass des Nds. Innenmisinsteriums).
Hiervon hat der Ausschussvorsitzende, Herr Heinrich Freimann, Gebrauch gemacht. Für die Sitzung des Bauausschusses am 7. Dezember ist damit die Anwendung der „3G-Regelung“ angeordnet.
Besuchende werden daher gebeten,
- Impf-
- Genesenen- oder
- Testnachweis
- einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass oder vergleichbar) mitzubringen.
Es erfolgt eine Einlasskontrolle vor Ort.