3-G Regel im Rathaus - Nachweise werden kontrolliert

Springe. Ab Mittwoch, dem 1. Dezember, gilt für alle Besucher, die eines der öffentlichen Gebäude der Stadt Springe betreten, die 3G-Regel. Die 3G-Regel besagt, dass Zutritt nur für geimpfte, genesene und für negativ auf das Coronavirus getestete Personen erlaubt ist. .

Für Termine in der Stadtverwaltung müssen Besucher ihren Status nachweisen. Die entsprechenden Nachweise werden jeweils vor Ort durch städtische Bedienstete kontrolliert. Die negativen Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein – vor Ort ist es zudem nicht möglich, einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Es werden nur PoC-Antigen-Tests (Schnelltests), die durch eine testende Einrichtung oder offiziell kontrollierende Personen bestätigt sind, oder PCR-Tests akzeptiert.“