Springe. In der vergangenen Woche beteiligte sich das Polizeikommissariat Springe an einer Aktionswoche zur Geschwindigkeitsüberwachung. Neben den Aufgaben des täglichen Dienstes hatten die Beamten des Polizeikommissariats Springe die Möglichkeit, insgesamt ca. 4,5 Stunden an unterschiedlichen Kontrollstellen Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen..
Dabei wurden 30 Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt, wovon 9 durch ein Verwarngeld (maximale Überschreitung von 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) geahndet werden konnten. 21 Messungen zogen allerdings die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach sich, da in diesen Fällen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschritten wurde.
Die maximal festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung belief sich auf 37 km/h bei zulässigen 70 km/h. Eine Überschreitung von mindestens 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sieht gemäß bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog ein Fahrverbot vor. Eine derartige Feststellung wurde in der vergangenen Woche nicht getroffen.
Auch außerhalb derartiger Aktionswochen werden unregelmäßig Geschwindigkeitsmessungen im Zuständigkeitsbereich des PK Springe durchgeführt.