Hemmingen. Die Stadt Hemmingen und das Büntebad-Team haben sich entschlossen ab dem 1. November die 2G-Regel (geimpft oder genesen) anzuwenden..
Alle Nutzergruppen oder der Betreiber der Einrichtung sind verpflichtet, den Nachweis aktiv einzufordern. Beim Betreten des Bades ist der entsprechende Nachweis unaufgefordert vorzulegen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen.
- Es ist ab dem 1. November keine Anmeldung und keine Terminabsprache mehr erforderlich.
- Erfassungssystem für Namen, Adresse erfolgt durch die Luca App oder eine manuelle Liste.
- Der Umkleidebereich, Duschen und die Schwimmfläche sind uneingeschränkt nutzbar.
Weitere Informationen unter www.stadthemmingen.de