Springe. Die Stadt Springe bittet darum, zunächst von weiteren Rückzahlungsforderungen und Eingaben zu den wkB abzusehen, um die in der Bauverwaltung notwendigen Arbeiten zur Abschaffung nicht zusätzlich zu blockieren. .
Zwar hat der Rat der Stadt Springe in seiner Sitzung am 30. Juni die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen, damit ist die Abschaffung indes rechtlich noch nicht vollzogen. Es bedarf zunächst einer Satzung zur Aufhebung der bestehenden Satzungen. Diese wird derzeit ausgearbeitet und dem Rat der Stadt Springe in seiner kommenden Sitzung (voraussichtlich Mitte Oktober) zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Erst wenn diese Aufhebungssatzung beschlossen wurde, sind die Ausbaubeiträge auch rechtlich tatsächlich abgeschafft. Bis dahin gelten die bestehenden Satzungen uneingeschränkt weiter. Dieser Beschluss ist weiter rechtlich notwendig, um die für eine Rückerstattung notwendigen Rücknahmebescheide erstellen zu können.
Daneben wird darauf hingewiesen, dass mit der Erstattung keine Zinsen ausgezahlt werden können, da hierfür die erforderliche gesetzliche Anspruchsgrundlage fehlt. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht den festgesetzten Zinssatz von 0,5 % je Monat aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase insgesamt für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt nicht nur für Forderungen der Stadt Springe, sondern umgekehrt auch für Forderungen der Beitragspflichtigen. Die Stadt Springe dankt für Ihr Verständnis.