Laatzen. Am Sonntag, 18. August, gegen 0.50 Uhr, fiel einem Verkehrsteilnehmer eine Autofahrerin auf, welche die Hildesheimer Straße in Fahrtrichtung Alt-Laatzen in Schlangenlinien befuhr..
Um 0.54 Uhr kam die Autofahrerin auf der Hildesheimer Straße, Höhe Ahornstraße zu weit nach rechts von der Fahrbahn ab und beschädigte hierbei den linken Außenspiegel eines ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkten PKW. Die Fahrzeugführerin setzte ihre Fahrt fort, ohne ihre Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen.
Durch den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer wurde die Polizei telefonisch über die Vorkommnisse in Kenntnis gesetzt.
Die Autofahrerin wurde durch den eingesetzten Funkstreifenwagen in der Kronsbergstraße festgestellt und kontrolliert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei der Autofahrerin einen Atemalkoholwert von 0,3 Promille.
Die Autofahrerin wurde durch den Streifenwagen zur Wache des Polizeikommissariats Laatzen verbracht. Ein verständigter Arzt entnahm der Autofahrerin auf Anordnung der Polizeibeamten eine Blutprobe zur beweissicheren Bestimmung des Promillewerts zur Tatzeit. Nach Durchführung der Blutentnahme wurde die Autofahrerin aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Es wurden Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
Wer sowohl als Kraftfahrzeugführer (PKW, E-Scooter) oder als Fahrzeugführer (Radfahrer) am Straßenverkehr ab einem Promillewert von 0,3 teilnimmt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht, begeht eine Straftat.