Pattensen. Alle Kindertagesstätten in Pattensen werden vom 18. Juli bis zum 5. August gemeinsam in die Ferien gehen. Der erste Betreuungstag danach ist der 8. August. Der erste Betreuungstag ist für die Kindertagesstätten des Vereins Mobile e. V. und im Lucas Kindergarten in Pattensen-Mitte der 9. August. .
Um den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, wird es eine zweiwöchige Betreuung während dieser Schließzeiten geben. Diese wird vom 18. Juli bis zum 29. Juli im DRK-Kindergarten „Die RappelKiste“ im Hirtenweg 9 in Pattensen-Mitte in der Zeit von 8 bis 16 Uhr angeboten und ist wochenweise buchbar. Eine Anmeldung für diese Ferienbetreuung ist unbedingt erforderlich. Kinder müssen bei der Stadt Pattensen im Sachgebiet Bildung, Betreuung und Sport, Frau Kowalzik, bis spätestens zum 31. März schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldebögen sind in den Kindertagesstätten sowie bei Frau Kowalzik unter der Rufnummer 05101-1001363 zu bekommen. Diese Betreuung wird nur für Kindergarten- und Hortkinder angeboten. Die Anmeldung ist verbindlich.
Da die Plätze für die Ferienbetreuung begrenzt sein werden, können diese nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. Eltern werden gebeten, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie berufstätig sind und es ihnen nicht möglich ist, zu o. g. Zeit Urlaub zu bekommen. Eltern müssen sich eine solche Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber ausstellen lassen und diese bestenfalls schon bei der Anmeldung mit abgeben. Desweiteren gelten die Allgemeinen Aufnahmekriterien für Kindertagesstätten der Stadt Pattensen, die in den Kindertagesstätten oder bei der Stadt Pattensen im Sachgebiet Bildung, Betreuung und Sport, erhältlich sind.
Noch ein Hinweis zu den Elternentgelten: Für eine Betreuung während der Schließ- bzw. Ferienzeiten in einer Kindertagesstätte entstehen zusätzliche Kosten. Für eine Betreuung von 8 bis 14 Uhr ist ein Elternentgelt in Höhe von 60 Euro pro in Anspruch genommene Woche zu entrichten, für eine Betreuung von 8 bis 16 Uhr entstehen Kosten in Höhe von 80 Euro pro in Anspruch genommene Woche. Diese Entgelte enthalten nicht die Kosten für das Mittagessen. Etwaige Ermäßigungen (z. B. Beitragsfreiheit, Geschwisterermäßigung) finden bei der Ferienbetreuung keine Berücksichtigung. Die Elternentgelte werden durch die Leitung der in der o. g. Zeit betreuenden Kindertagesstätte erhoben.