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Autodiebstahl endet für Jugendliche mit Verkehrsunfall

Wunstorf/Hannover.  Zwei Jugendliche sind am Freitag, 08. Dezember, in den frühen Morgenstunden in einen Autohandel im hannoverschen Stadtteil Linden-Mitte eingebrochen und haben mehrere Fahrzeuge entwendet. Kurze Zeit später endete die Spritztour mit dem gestohlenen Wagen für einen der Tatverdächtigen mit einem Unfall..

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei Hannover brachen zwei 13 und 16 Jahre alte Hannoveraner in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in einen Autohandel im Bauweg in Hannover-Linden ein. Nachdem sie einen Container aufgebrochen und mehrere darin aufbewahrte Autoschlüssel entwendet hatten, stahlen sie auf unbekannte Weise zwei Audis und einen Volvo vom Hof des Autohauses. Kurze Zeit später, gegen 2.30 Uhr, verursachte ein 13-Jähriger in der Kolenfelder Straße in Wunstorf einen Verkehrsunfall. Dabei fuhr dieser mit einem Audi in mehrere geparkte Autos. Die Einsatzkräfte am Unfallort stellten schnell fest, dass es sich bei dem verunfallten Audi um den kurz zuvor in Hannover-Linden gestohlenen Wagen handelte. Der 13-jährige Hannoveraner wurde bei dem Unfall leicht verletzt und vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Zwei der gestohlenen Fahrzeuge konnten durch die Polizei aufgefunden werden. Von dem dritten Wagen fehlt bislang jede Spur. Die entstandene Schadenshöhe wird derzeit ermittelt.

Durch die Ermittlungsarbeit der Polizei konnte die Identität des Komplizen festgestellt werden. Es handelt sich um einen 16 Jahre alten Hannoveraner, welcher bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten ist.

Nachdem durch die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 16-Jährigen beantragt hatte, durchsuchten Einsatzkräfte diese am Freitagmorgen. Dabei wurde der 16-Jährige vorläufig festgenommen. Ein Haftrichter erließ am 8. Dezember einen Untersuchungshaftbefehl gegen ihn. Der 13-Jährige wurde nach einer Behandlung im Krankenhaus in die Obhut seines Vormundes übergeben.

Die Polizei ermittelt nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen Diebstahls von Kraftfahrzeugen.