B3 Gutachten: Signifikante Entlastung nur durch Lärmschutzwand oder Lärmschutzwall.

Hemmingen. Nach einem Jahr B3 neu ist selbst die einfachste und kostenneutrale Maßnahme, eine Temporeduktion, immer noch nicht umgesetzt. Alle diesbezüglichen Eingaben von Anwohnern und Bürgerinitiativen wurden von der Landesstraßenbaubehörde abgewiesen. Weder die Region noch die Stadt Hemmingen haben hier bisher etwas bewegen können. .

Dabei ist ein Tempolimit nicht nur aus Lärmschutzgründen sinnvoll. Bei drei Ampeln allein im Ortsgebiet Arnum, lässt Tempo 100 den Verkehr ohnehin nicht schneller fließen und führt zu unnötigen Beschleunigungen, bevor an den Ampeln wieder abgebremst werden muss. Bei einer Grünphase werden die Ampeln außerdem mit hoher Geschwindigkeit überquert, was zu gefährlichen Situationen für Fußgänger, Radfahrer und Abbieger führt. Von zahlreichen Beinahe-Unfällen berichten Autofahrer ebenso wie Radfahrer und Fußgänger immer wieder. Dies betrifft auch die stärker frequentierten Zubringerstraßen im Ortsverkehr. Ein erstes mit Spendengeldern finanziertes Gutachten hat gezeigt, dass eine Temporeduzierung auf 70km/h allein nicht ausreicht, um zumindest die Orientierungswerte der DIN 18005 im Städtebau für die bestehende Bebauung in Arnum Südwest einzuhalten. Hierzu sind weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Lärmschutzwände oder -wälle notwendig.

Um die Effektivität möglicher Lärmschutzmaßnahmen untermauern zu können, wurde über die Bürgerinitiative "Wer Straßen sät, wird Autos ernten e.V." ein weiteres, von der Bürgerinitiative "Arnum, Lebenswert für Alle" privat finanziertes Gutachten in Auftrag gegeben, welches exemplarisch die Auswirkungen einer Lärmschutzwand im Bereich der Anschlussstelle B3alt/ Bneu bis zur Kreuzung Hiddestorfer Straße aufzeigt. Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass das gesamte Wohngebiet bis über die Hiddestorfer Straße hinaus erheblich entlastet werden würde und die Grenzwerte der DIN 18005 eingehalten würden, wenn eine 5,50 m hohe lückenlose Lärmschutzwand gebaut werden würde.

„Aus Kostengründen und wegen des einfacheren Berechnungsverfahrens haben wir nur die Auswirkungen einer Lärmschutzwand für diesen Abschnitt berechnen lassen. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Ergebnisse auch auf alle weiteren betroffenen Wohngebiete übertragen lassen und dass ein Lärmschutzwall noch effektiver wäre“, erklärte Andrea Schirmacher. Die grafischen Darstellungen der Lärmgutachten, die dieser Pressemitteilung beigefügt sind, zeigen sehr anschaulich, welche Verbesserung sich durch eine Lärmschutzwand im Vergleich zur bestehenden Situation ergeben würd