Barsinghausen. In der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag, wurden durch die Ratsmitglieder Ehrenbeamte der Freiwilligen Feuerwehr entlassen und ernannt. Besonders das Ausscheiden von Stadtbrandmeister Sascha Krause wog schwer..
„Sascha Krause hat sich über Jahrzehnte aufopferungsvoll im Stadtkommando engagiert“, leitete Bürgermeister Henning Schünhof, der selbst stellvertretender Stadtbrandmeister war, den Tagesordnungspunkt ein. Der Rat werde stets an der Seite der Feuerwehr stehen, so der Bürgermeister weiter. Der Stadtbrandmeister Sascha Krause hat mit Schreiben vom 26.01.2024 darum gebeten, aus persönlichen Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt von seiner Aufgabe entbunden zu werden. Im Namen des Rates sprach Bürgermeister Schünhof dem ausscheidenden Krause seinen Dank aus, doch auch anderen Mitgliedern der Feuerwehr überreichte er Urkunden zum Abschied, oder zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis:
Beendigung von Ehrenbeamtenverhältnissen der Freiwilligen Feuerwehr:
Sascha Krause wird am 29.02.2024 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Barsinghausen entlassen.
Volker Sprengel wird am 29.02.2024 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Langreder entlassen.
Frank Hinze wird am 29.02.2024 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Holtensen entlassen.
Henning Meyer wird nach Regelablauf seiner Dienstzeit am 21.02.2024 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Kirchdorf entlassen.
Unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis wurden ernannt:
zum Ortsbrandmeister:
Markus Plackner, Ortsfeuerwehr Kirchdorf
Kai Krömer, Ortsfeuerwehr Langreder
Patrick Sermond, Ortsfeuerwehr Barrigsen
zum stellvertretenden Ortsbrandmeister:
Fabian Rungenhagen, Ortsfeuerwehr Holtensen
Jörn Matthies, Ortsfeuerwehr Langreder
Carsten Gromball, Ortsfeuerwehr Groß Munzel
Das Ehrenbeamtenverhältnis beginnt mit dem Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde, frühestens jedoch mit Ablauf der bisherigen Amtszeit und endet gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nach 6 Jahren.