Region. Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat am 6. Dezember die 39 Kommunen bekannt gegeben, die noch in diesem Jahr Bedarfszuweisungen des Landes Niedersachsen für besondere Aufgaben bekommen werden. Insgesamt wurden durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport rund 21,6 Millionen Euro bewilligt..
Gefördert werden im Verfahren 2023 notwendige Investitionen auf kommunaler Ebene im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung. Wie in den Vorjahren sind dies neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.
Ministerin Behrens betont: „Der Investitionsbedarf der Kommunen in diesem Bereich ist nach wie vor groß, das zeigt nicht zuletzt die Vielzahl an vorgelegten Anträgen. Vegetationsbrände, Starkregen oder Stürme: Durch die zunehmenden Wetterextreme steigt die Zahl der Feuerwehreinsätze in Niedersachsen. Zeitgleich müssen zahlreiche Feuerwehrgebäude an die heutigen Ansprüche angepasst und viele Fahrzeuge neu beschafft werden. Insbesondere finanzschwache Kommunen stellt das vor große Herausforderungen. Wir lassen sie mit diesen nicht allein und helfen mit den Bedarfszuweisungen bei der Finanzierung dieser wichtigen Investitionen in den örtlichen Brandschutz.“
Mit der Bedarfszuweisung werden die einzelnen Maßnahmen und Projekte zu etwa 50 Prozent finanziert. Bei größeren Maßnahmen und Projekten ist die Zuweisung auf maximal eine Million Euro gedeckelt.
Diese großen Einzelbeträge in Höhe von einer Million Euro sind vorgesehen für die Gemeinden Wurster Nordseeküste im Landkreis Cuxhaven und Worpswede im Landkreis Osterholz, den Flecken Salzhemmendorf im Landkreis Hameln-Pyrmont, die Städte Hann. Münden im Landkreis Göttingen, Burgdorf in der Region Hannover und Wilhelmshaven, die Samtgemeinden Heeseberg im Landkreis Helmstedt und Dahlenburg im Landkreis Lüneburg sowie die Landkreise Holzminden und Schaumburg.
Hinweis:
Die begünstigten Antragsteller können im Einzelnen der anliegenden Aufstellung entnommen werden.
Zum Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.