Bürgermeister Jan Dingeldey überreicht fünf Ehrenamtskarten

Bürgermeister Jan Dingeldey freute sich, Herrn Michael Maier, Herrn Thomas Schwarze, Frau Gesine Prüßing, Frau Heidrun Schwarze und Frau Dagmar Oppermann für ihr vorbildliches ehrenamtliches Engagement mit der Ehrenamtskarte zu danken (v.l.n.r.). Quelle: Stadt Hemmingen.

Hemmingen. Die niedersächsische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement..

Am Freitag, 7. März erhielten Heidrun Schwarze und Thomas Schwarze ihre Ehrenamtskarten für ihre wichtige Arbeit in der Trinitatis Kirchengemeinde, unter anderem für die Organisation des Moonlight Basars. Schwarze ist außerdem stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands.

Gesine Prüßing engagiert sich für das Projekt Hope und ist Hauptansprechpartnerin für die Koordination des Flüchtlingsnetzwerks. Auch sie erhielt dafür die goldene Ehrenamtskarte.

Ebenso wie Dagmar Oppermann, die für Ihre Arbeit als Ehrenamtskoordinatorin in der Trinitatis Kirchengemeinde ausgezeichnet wurde.

Michael Maier von der Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt bekam die Ehrenamtskarte samt Urkunde als Anerkennung für seinen großartigen Einsatz verliehen.

Niedersachsen und Kommunen wie die Stadt Hemmingen arbeiten zusammen, um mit der landesweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten. „Ehrenamtliches Engagement ist ein großes Geschenk an die Gesellschaft“, so Dingeldey. Menschen, die sich für andere unentgeltlich einsetzten, würden damit den Zusammenhalt stärken und ein gemeinsames Miteinander in der Bevölkerung schaffen. „Sie verdienen für ihren Einsatz unsere tiefe Wertschätzung.“

Mit der Auszeichnung im Scheckkartenformat erhalten Ehrenamtliche Ermäßigungen bei Konzerten, in Museen und Schwimmbädern – unter anderem auch im Büntebad der Stadt Hemmingen. Die Ehrenamtskarte kann online beantragt werden unter www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/. Für den Erhalt der Karte muss der Umfang des bürgerlichen Engagements wöchentlich mindestens fünf Stunden beziehungsweise 250 Stunden im Jahr betragen und seit nicht weniger als drei Jahren bestehen.