Region. Natürlich kommt man nicht wegen des Nicht-Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in Haft. In diesem Fall war die Verweigerungshaltung der Auslöser für die Verhaftung des 35-Jährigen. Er hatte sich während der Fahrt im ICE von Berlin nach Hannover fortwährend geweigert, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das bewog den Zugbegleiter, die Bundespolizei in Hannover zu verständigen. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt immer noch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. .
Die Überprüfung des gebürtigen Kölners mit türkischer Staatsangehörigkeit ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft in Köln. Demnach sollte der alkoholisierte Gerüstbauer einen haftbefreienden Betrag in Höhe von 4.500 Euro aufgrund einer Verurteilung wegen Körperverletzung bezahlen. Arbeitskollegen des Maskenverweigerers waren nicht bereit, für ihn in die Bresche zu springen und zu bezahlen. Daher kam nur noch die Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen in der JVA in Hannover in Betracht.