Hannover/Oldenburg. Ab dem 1. Juli können Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen in Niedersachsen gestellt werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) ist landesweit für die Erteilung von Genehmigungen und die Kontrolle der eingetragenen Vereine und Genossenschaften zuständig. Dafür hat sich die Kammer personell und organisatorisch entsprechend aufgestellt und die entsprechenden Antragsmodalitäten sowie Info-Material online bereitgestellt..
Niedersachsens Ministerin Miriam Staudte: „In Niedersachsen ist eine Antragstellung wie geplant ab dem 1. Juli möglich. Bei der Landwirtschaftskammer stehen engagierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bereit, um die eingehenden Anliegen und Fragen zügig abzuarbeiten. Ich bedanke mich beim Präsidenten sowie dem Direktor und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammer für die Übernahme der Aufgaben.“
Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen: „Für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bedeutet der heutige Tag eine besondere Erweiterung des Spektrums an hoheitlichen Aufgaben, der wir uns gerne mit Offenheit sowie der gebotenen Sorgfalt widmen. Während der Vorbereitungen haben wir effizient mit anderen Behörden zusammengearbeitet. Unsere zuständigen Fachleute bei den Prüfdiensten haben sehr viel Erfahrung mit der Erteilung von Genehmigungen, mit Risikoanalyse sowie mit digitaler Kontrolle und Vor-Ort-Kontrolle gesetzlicher Vorgaben etwa in den Bereichen Düngerecht und Pflanzenschutz. Unser Fachwissen ist nicht nur ein Vorteil bei den anstehenden Aufgaben mit Bezug zum Konsumcannabisgesetz, sondern auch ein Vorteil für die Cannabis-Anbauvereinigungen, da es die Antragstellung sowie die weiteren Abläufe erleichtert.“
Als Erlaubnisbehörde sind die Prüfdienste der LWK mit Sitz in Oldenburg ab dem 1. Juli für ganz Niedersachsen Ansprechpartner rund um alle Vorgänge zur Erlaubnis, die eine Anbauvereinigung für ihren Betrieb benötigt. Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen sie und entscheiden über die Erlaubnis zum Anbau. Zudem können sie Änderungen und Anpassungen an Erlaubnissen vornehmen. Bei etwaigen Verstößen gegen die Erlaubnisvorschriften können sie die Erlaubnis entziehen sowie ordnungsrechtliche Verfahren (Verwarnungen, Bußgelder) einleiten. Die Anbauvereinigungen werden von der LWK zudem in regelmäßigen Abständen auch örtlich überprüft.
Auf der Internetseite www.lwk-niedersachsen.de/cannabis können bereits amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften online einen Antrag stellen und sich über die Einzelheiten informieren. Zudem gibt es dort über die Mailadresse cannabis@lwk-niedersachsen.de oder über die Hotline 0441 801 600 die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWK. Die Antragsteller*innen müssen beispielsweise
- ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen,
- sicherstellen, dass ihre Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sind,
- ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entwickeln und
- angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter schützen sowie
- THC-Gehalte kontrollieren und dokumentieren.
Auch für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen. Weitere Voraussetzungen finden sich im KCanG im Kapitel 4 zu Anbauvereinigungen (ab Paragraf 11 ff).
Hintergrund: Das Niedersächsische Kabinett hatte Mitte Juni beschlossen, die Genehmigungs-verfahren und die Überwachung von Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) auf die LWK übertragen. Das neue Cannabis-Gesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft und gibt Regeln für den privaten Umgang mit Cannabis vor. In einer zweiten Stufe haben ab dem 1. Juli 2024 sogenannte Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Mitglieder abzugeben.
Ausführliche Informationen zur Umsetzung des KCanG in Niedersachsen sowie FAQs zu Anbauvereinigungen und Infografiken finden Sie hier: www.niedersachsen.de/cannabis/informationen-zum-cannabisgesetz-231845.html
Weiter Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz