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Corona-Pandemie: Land kompensiert Ausfälle im Taxigewerbe

Region. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen und Soloselbstständige aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe, die durch die Corona-Pandemie besonders getroffen wurden. Dafür stehen sechs Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung..

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Gerade die Taxibranche hat in Pandemiezeiten unter erheblichen Umsatzeinbußen gelitten. Damit diese mittelständischen Betriebe aus Niedersachsen weiterhin ihre Leistungen erbringen können und nicht in Existenznot geraten, wollen wir unseren Teil dazu beitragen, die Einbußen abzufedern. Die Ausgleichszahlungen kommen mit Blick auf die gestiegenen Spritpreise zur rechten Zeit."

Wesentliche Eckpunkte:

- Die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von durch Umsatzausfälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und Soloselbstständige des Taxi- und Mietwagengewerbes" wird am 23. März veröffentlicht.

- Umsatzausfälle zwischen dem 17. März 2020 und dem 30. Juni 2021 werden für die pauschalierten Ausgleichszahlungen zugrunde gelegt.

- Die Höhe der Ausgleichsleistung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen erhalten einen prozentual höheren Ausgleich als große Unternehmen. Der Fördersatz beträgt je nach Größe des Unternehmens grundsätzlich 10 bis 17,5 Prozent des nachgewiesenen Umsatzverlustes.

Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen und Soloselbstständige, die am 16. März 2020 eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz hatten, über einen Betriebsstandort in Niedersachsen verfügen, den Firmensitz in Niedersachsen haben und im oben genannten Zeitraum einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro pro eingesetztem Fahrzeug erzielt haben.