Springe.
Aufgrund der Corona-Pandemie war die Betreuung in der Kindertagespflege und in den Kindertagesstätten ab dem 16. März untersagt und zunächst lediglich eine Notbetreuung zugelassen. Der Regelbetrieb in der Kindertagespflege hat am 11. Mai wieder begonnen. Die Kindertagesstätten befanden sich nach der Betriebsuntersagung seit dem 22. Juni bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 in einem eingeschränkten Regelbetrieb. Seit dem 1. August findet die Betreuung wieder im Regelbetrieb statt.
Der Rat der Stadt Springe hat in seiner Sitzung am 4. Juni beschlossen, die Elternbeiträge ab dem 16. März bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 komplett auszusetzen und über das Aussetzen der Elternbeiträge ab dem 1. August im nächsten Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung erneut zu beraten. Ausgenommen von der Aussetzung der Elternbeiträge waren die Betreuungen, die vollumfänglich in Anspruch genommen werden können. In Umsetzung dieses Beschlusses werden für die Betreuung in der Kindertagespflege seit dem 11. Mai und den Kindertagesstätten seit dem 1. August wieder Kostenbeiträge bzw. Elternbeiträge erhoben.
Nun will der Springer Stadtrat auch für die Zukunft eine Regelung finden. Bei coronabedingten Einschränkungen des Regelbetriebs in der Kindertagespflege bzw. in den Kindertagestätten werden im Kindergartenjahr 2020/2021 die Eltern-/Kostenbeiträge für die jeweiligen Zeiträume und die jeweils von der Einschränkung konkret betroffenen Gebäudenutzer bzw. für die in den jeweiligen Gruppen, Kindertagesstätten bzw. den Kindertagespflegestellen betreuten Kinder ausgesetzt. Essensentgelte werden, unabhängig davon, ob eine Betreuung im Regelbetrieb, im eingeschränkten Betrieb oder im Rahmen einer Notbetreuung erfolgt, immer dann erhoben, wenn im Rahmen der stattfindenden Betreuung durch die Kindertageseinrichtung eine Verpflegung angeboten wird.
Die finanziellen Auswirkungen sind von der Dauer und dem Umfang der Einschränkungen abhängig. Bei einem Aussetzen der Eltern-/Kostenbeiträge in allen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen ist monatlich mit einem Defizit in Höhe von etwa 65.000 Euro durch ausfallende Eltern-/Kostenbeiträge zu rechnen, wobei hiervon etwa 17.000 Euro auf Kostenbeiträge in der Kindertagespflege entfallen.