Springe. Änderungen und Kürzungen bei der Sanierungsförderung. Wer sich schnell die alte Förderung noch sichern will, der kann nach Informationen des BAFA, noch bis zum 14. August online einen Förderantrag stellen (www.bafa.de/beg). Für Dämmmaßnahmen ist dabei die Unterstützung eines Energieberaters (www.energie-effizienz-experten.de) erforderlich, für Maßnahmen an der Heizung reicht eine Bestätigung des Heizungsbauers. Bei der Beantragung der Förderung ist eine Angabe für die Kosten der geplanten Maßnahme erforderlich. Ein vorliegender Kostenvoranschlag erleichtert die Einschätzung..
Frist für höhere Fördersätze beim BAFA bis 14.8.22!Im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden im Rahmen der aktuellen Anpassung der Förderung vom 28.7.22 die Zuschüsse für sogenannte „Einzelmaßnahmen“ leicht reduziert. Der staatliche Zuschuss für Dämmmaßnahmen am Haus reduziert sich von 20% auf 15%. Gasheizungen werden ab dem 15. August gar nicht mehr gefördert, auch nicht in Verbindung mit Anlagen zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Auch die Anschlussförderung für den Ersatz eines Ölkessels durch einen Anschluss an die erneuerbare Fernwärme in Springe reduziert sich von 45 auf 35%. Wer einen Gaskessel durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt erhält die 35% Zuschuss nur, wenn der Gaskessel schon 20 Jahre in Betrieb ist. Sonst gibt es nur noch 25% Zuschuss.