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E-Scooter, soweit das Auge reicht – Hannover reglementiert Nutzung

Quelle: pixabay.

Region. Die Landeshauptstadt Hannover und die vier E-Tretroller-Anbieter Bolt, Tier, Voi und Lime haben eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung unterzeichnet, die unter anderem das Parken der E-Scooter reglementiert und ab sofort in Kraft tritt. Dieser Schritt ist ein weiterer Baustein für die vielfältigen umweltfreundlichen Mobilitätsangebote in Hannover..

Thomas Vielhaber, Hannovers Stadtbaurat, ist zuversichtlich: „Als Teil der Mikro- und Nahmobilität können E-Scooter dazu beitragen, kurze Wege innerhalb der Stadt zurückzulegen und so den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. Das ist eines der wichtigsten klimapolitischen Ziele der Stadt Hannover. Aber der Erhalt eines geordneten Stadtbildes sowie die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum sind für uns ebenfalls von zentraler Bedeutung. Hier gibt es Veränderungsbedarf. Deswegen wollen wir gemeinsam mit den E-Scooter-Anbietern die vereinbarten Ziele konsequent verfolgen und umsetzen.“

Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem vor, dass

- ein Anbieter maximal fünf Fahrzeuge an einem Standort abstellen darf und dabei einen Umkreis von 100 Metern zu seinen eigenen Fahrzeugen sowie den E-Scootern anderer Anbieter einhalten soll

- die Anbieter ihre Kunden deutlich auf die Pflicht zum korrekten Fahren und Abstellen sowie auf Sanktionen bei Verstößen hinweisen und sich dies vor jedem Ausleihvorgang per Klick bestätigen lassen sollen

- Gehwege, Fußgängerzonen und Baumscheiben nicht befahren werden dürfen

- In Grün- und öffentlichen Anlagen nur beschilderte Radwege befahren werden dürfen

- die Anbieter sich verpflichten, die Abstell- und Parkverbotszonen in der Stadt zu beachten, wonach das Abstellen in Parks und Grünanlagen, auf Baumscheiben und Grünstreifen sowie auf weiteren definierten Flächen nicht zulässig ist 

- Gehwege von abgestellten Fahrzeugen so freigehalten werden müssen, dass mindestens zwei Meter Platz frei bleiben. Feuerwehrzufahrten, Fußgänger-Überwege, Radwege, Bordsteinabsenkungen, Blindenleitsysteme, Ein- und Ausgänge zu Gebäuden, U- und S-Bahnstationen einschließlich der Aufzüge sowie Zugänge von Hochbahnsteigen und Bushaltestellen sind freizuhalten

- Im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen ein Mindestabstand zum Wartebereich von zehn Metern einzuhalten ist

- öffentliche Fahrradabstellanlagen nicht für die E-Tretroller benutzt werden dürfen

- das gebündelte Abstellen einer größeren Anzahl von Fahrzeugen für länger als einen Tag sondernutzungspflichtig ist

- die Anbieter einen verpflichtenden Fotonachweis beim Parken verlangen und diesen regelmäßig kontrollieren müssen. Bei Verstoß ist eine einheitliche Strafe von mindestens 20 Euro zu verhängen

- E-Tretroller, die beispielsweise Geh- und Radwege blockieren oder in Verbotszonen abgestellt werden, schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von sechs Stunden nach Hinweisen durch die Stadt oder Dritte entfernt werden müssen

- die Anbieter eine gemeinsame Beschwerdestelle einrichten, die geeignet ist, per E-Mail eingehende Bürgerbeschwerden über unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge anzunehmen, zu verarbeiten und Abhilfe zu schaffen sowie einen Antwortkontakt gegenüber dem*der Beschwerdeführer sicherzustellen.

- die Anbieter an den Fahrzeugen, in der App, auf der Anbieter-Homepage die Telefon-Hotline, die E-Mail-Adresse und ein QR-Code für die Bürger sowie den Ordnungsdienst gut lesbar anbringen müssen.

Die Einhaltung der Vereinbarung wird beobachtet und turnusmäßig überprüft. Unabhängig davon hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung bereits damit beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um Sondernutzungsgebühren je Fahrzeug einnehmen zu können. Dies und weitere Regelungen, beispielsweise zu Standorten und Flottengrößen, werden – auch in Abhängigkeit vom Erfolg der nun getroffenen Vereinbarung – in den kommenden Monaten ausgearbeitet.

Stadtbaurat Thomas Vielhaber: „Uns ist klar, dass wir mit der Vereinbarung nicht alle Probleme beseitigen. Deshalb appellieren wir auch an die Nutzer der E-Scooter, vor allem das Befahren und Zustellen von Gehwegen zu vermeiden.“